Seit dem 01.09.2009 ist das Gesetz zum Versorgungsausgleich neu geregelt. Das frühere „Rentnerpriveleg“ fällt für alle Scheidungsverfahren ab diesem Zeitpunkt weg. Lediglich für „Altfälle“, wenn der Ausgleichspflichtige vor dem 01.09.2009 bereits eine Rente bezogen hat und die Scheidung zuvor eingereicht hat, kann sich ein „Rentnerpriveleg“ ergeben. In Ihrem Fall somit nicht.