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Experten-Antwort

Vertrauensschutzregelung schwerbehinderte Menschen

von Capaed13.01.2011 | 07:17
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4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin im Februar 1950 geboren und war von 1999 - 2005 als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Anschließend wurde der GdB auf 40 zurückgestuft. Im Novmember 2010 wurde eine erneute Schwerbehinderung festgestellt (jetzt 50 GdB). Kann ich jetzt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagfrei beanspruchen, so wie es in der Vetrauensschutzregelung verankert war (am 16.11.2000 schwerbehinderte und bis 16.11.1950 geboren) oder muß ich durchgängig schwerbehindert gewesen sein? Vielen Dank für Ihre Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie können ab 60 ohne Abschlag in Rente gehen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tim,

vielen Dank für den Hinweis!

Selbstverständlich muss die Schwerbehinderung bei Rentenbeginn vorliegen.

Außerdem muss auch die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Feliam 13.01.2011 | 07:21
Der einmal vorhandene Vertrauensschutz am 16.11.2000 bleibt bestehen. Wichtig für Sie ist, dass auch bei Rentenbeginn die mindestens 50 GdB vorhanden sind.
Timam 13.01.2011 | 10:22
Mit 60 liegt keine Schwerbehinderung (erst ab 11/2010) vor. Frühestmöglicher Rentenbeginn wäre somit 01.12.2010!
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