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Vertrauensschutzregelung-Selbstständigkeit

von Hannes23.07.2007 | 16:15
1348 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen! Jahrgang 1950.Arbeitslos vor dem 01.01.2004,Ich kann die vorzeitige Rente mit 60 Jahren in Anspruch nehmen.Durch eine Rentenberatung erfahren.Wie aber sieht es aus wenn man sich mit einem Kleingewerbe im Warenhandel selbstständig macht,und diese aufgeben muß wegen Erfolgslosigkeit.Kann man noch mit 60 Jahren in Rente gehen.Was muß man beachten. Im vorraus vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hannes,

dem Beitrag von Tom stimme ich zu.

1 Antworten

Tomam 24.07.2007 | 07:37
Die Erfüllung des Stichtages sagt nur, dass der Vetrauensschutz wegen Alorente erfüllt ist. Alle sonstigen Voraussetzungen müssen auch erfüllt sein. 1. 15 Jahre Beitragszeit 2. Nach einem Alter von 58 1/2 mind. 1 Jahr arbeitslos sein. 3. Alo zum Rentenbeginn 4. 8 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn Hauptsächlich wegen der Punkte 2 und 4 empfehle ich vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eine Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle ihres zuständigen Rentenversicherungsträger Gruß Tom
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