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Vertrauensschutzreglung

von InesK07.09.2009 | 12:19
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Sehr geehrte Experten! In einem Bericht auf Ihrer Homepage fand ich folgenden Satz: "Vertrauensschutzregelung: Arbeitnehmer, die vor 1955 geboren sind und mit ihrem Arbeitgeber vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, profitieren von einer Vertrauensschutzregelung. Sie können trotz Anhebung der Altersgrenzen mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Arbeitnehmer, für die die Regelung nicht gilt, müssen dagegen wegen der Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem Rentenbeginn höhere Abschläge in Kauf nehmen als bisher." Warum gilt diese "Vertrauensschutzreglung" nicht für meinen Mann?Er hat 2003 die Altersteilzeit mit seinem Betrieb geregelt. Hat 2 Jahre für eingeschränkten Lohn gearbeitet und ist somit 2005 in die Ruhephase übergegangen.Seit November 2007 bezieht er seine Rente mit 18% Abschlag. Laut Bericht soll das nicht so sein. Was habe ich nicht verstanden, können Sie es mir bitte erklären? Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Mühe. Internet(t)e Grüße sendet InesK

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo InesK,

die von Ihnen zitierte Regelung gilt für die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Das heißt: Künftig wird man die abschlagfreie Regelaltersrente erst mit 67 beziehen können und nicht schon mit 65. Die Personen, welche unter die Vertrauensschutzregelung fallen, können hingegen weiter mit 65 abschlagfrei Rente beziehen.

Ihr Mann hat hingegen die Rente schon vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen (ich nehme mal an, eine Alterrente nach Altersteilzeit ab 60). Diese beginnt ja schon 5 Jahre früher als mit 65 und deshalb fallen auch die 18% Abschläge an. Allerdings gilt für Ihren Mann - zumindest schließe ich das aus Ihren Angaben - auch eine Vertrauensschutzregelung: Wenn er nämlich die Altersteilzeit erst nach dem 31.12.2003 vereinbart hätte, dann hätte er gar nicht mit 60 Rente beziehen können.

4 Antworten

sabam 07.09.2009 | 12:31
Wann ist denn Ihr Mann geboren (Monat/Jahr) und was für eine Rente (Altersrente wegen Altersteilzeit, Altersrente für schwerbehinderte Menschen etc) erhält er?
Rentenkingam 07.09.2009 | 12:35
Hallo Ines, für Ihren Mann gilt auch eine Vertrauensschutzregelung. Sonst hätte er nicht bereits mit 60 in die Rente gehen können. Wenn sie mal rechnen... Zitat : Sie können trotz Anhebung der Altersgrenzen mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen Mit 65 Jahren ohne Abschlag ( wie oben gesagt,pro Jahr der früheren in Anspruchnahme 3,6 % Abschlag.Ihr MAnn ist 5 Jahre vor dem 65 Lebensjahr gegangen.Somit hat er 5 mal 3,6 % Abschlag =18 %.
...am 07.09.2009 | 12:34
Ziata aus Ihrem Beitrag: "... Sie können trotz Anhebung der Altersgrenzen mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. ..... Seit November 2007 bezieht er seine Rente mit 18% Abschlag. ...." Der Vertrauensschutz gilt für die REGELaltersrente ab 65 (ohne Vertrauensschutz: Rentenbeginn = 65 + x, je nach Jahrgang). Wenn Ihr Mann 18% Abschlag hat, ist er vermutlich mit 60 in die Altersrente nach Altersteilzeit gegangen. Also 2 völlig verschiedene Renten mit völlig verschiedenen Rentenbeginnen.
InesKam 07.09.2009 | 13:22
Vielen Dank für Ihre schnellen Antworten! Ja nun ist es mir klar geworden, ich hatte da doch etwas falsch verstanden! Nochmals Dank......und internet(t)e Grüße InesK
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