Hallo InesK,
die von Ihnen zitierte Regelung gilt für die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Das heißt: Künftig wird man die abschlagfreie Regelaltersrente erst mit 67 beziehen können und nicht schon mit 65. Die Personen, welche unter die Vertrauensschutzregelung fallen, können hingegen weiter mit 65 abschlagfrei Rente beziehen.
Ihr Mann hat hingegen die Rente schon vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen (ich nehme mal an, eine Alterrente nach Altersteilzeit ab 60). Diese beginnt ja schon 5 Jahre früher als mit 65 und deshalb fallen auch die 18% Abschläge an. Allerdings gilt für Ihren Mann - zumindest schließe ich das aus Ihren Angaben - auch eine Vertrauensschutzregelung: Wenn er nämlich die Altersteilzeit erst nach dem 31.12.2003 vereinbart hätte, dann hätte er gar nicht mit 60 Rente beziehen können.