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Vertreibung Flucht Bewertung

von Gerhard07.03.2008 | 11:54
3170 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, in meinen Renteninformationen und Rentenauskünften sind Zeiten als "Vertreibung, Flucht" gekennzeichnet, aber keine Bewertung?! Wie habe ich das zu verstehen? Muss ich da was unternehmen? Danke!

10 Antworten

Happyam 07.03.2008 | 12:25
Hallo Gerhard, nein, das ist ganz korrekt so. gem. § 250 SGBVI werden diese Zeiten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung bewertet. Sie bekommen für diese Zeiten den 100 %'gen Gesamtleistungswert der sich nach der Grund.- und Vergleichsbewertung ergibt. Sofern es sich um reine beitragsfreie Zeiten handelt. Sind jedoch parallel zu diesen Zeiten auch Beitragszeiten gespeichert, gibt es diese in Entgeltpunkte umgerechnet plus evtl. zusätzlich "aufgestockte" Entgeltpunkte für beitragsgeminderte Zeiten. All das können Sie der Rentenauskunft entnehmen. MfG Happy
Gerhardam 07.03.2008 | 12:41
Hallo Happy, dem ist eben nicht so! Sonst hätte ich hier im Forum auch nicht gefragt! Bei den betreffenden Zeiten steht in der Rentenauskunft links davor nichts (wie z.B.: DÜVO; AFG oder sonstiges...) und dahinter steht kein Geldwert. Rechts dahinter steht dann ... Mon. Vertreibung, Flucht Ich habe mir die Rentenauskunft mehrmals von vorne bis hinten, und zurück durchgelesen. Aber ich kann nirgendwo erkennen, ob ich für diese Zeit Entgeltpunkte bekommen werde... Gruß Gerhard
Happyam 07.03.2008 | 12:29
natürlich werden diese Zeiten nicht gem. §250 SGB VI bewertet, sondern der §250 SGBVI gibt nur vor, um welche Zeiten es sich handelt nach dem Gesetzbuch. Bewertung erfolgt gem. §§70 ff zum SGBVI
Happyam 07.03.2008 | 12:57
ja, ich weiß schon was Sie meinen. Allerdings ist die Rentenberechnung auch nicht hier im Forum komplett zu erklären. Schauen Sie mal auf der Anlage 4 zur Rentenberechnung. Da müsste eigentlich stehen: Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten... dann gucken Sie etwas weiter nach unten und da sollten eigentlich die Monate der Flucht/Vertreibung etc. als sog. Ersatzzeiten auftauchen. Dann steht da weiterhin, dass diese Zeiten den ermittelten Gesamtleistungswert i.v.H. erhalten. also nehmen wir mal an, es handelt sich umdrei Monate (Beispiel) und der Gesamtleistungswert aus der Grund.- und Vergleichsbewertung beträgt 0,0324 EP (Beispiel) dann müsste da eigentlich stehen 3x 0,0324 EP = 0,0972 EP Wenn das nicht so ist, handelt es sich vielleicht um sog. beitragsgeminderte Zeiten. Dann gehen Sie auf dieser Anlage einfach weiter bis zu dieser Stelle. Da ist die Berechnung zwar genauso, allerdings werden hier die bereits ermittelten "echten" Entgeltpunkte mit berücksichtigt, also abgezogen. Vielleicht gehen Sie doch nachmal in eine Beratungsstelle und lassen sich das genau erklären. Es könnte ja sein, dass tatasächlich was fehlt ;-)) MfG Happy
Gerhardam 07.03.2008 | 13:40
O.K., Danke! Gruß Gerhard
Gerhardam 07.03.2008 | 13:24
hallo Happy, also bei mir geht das nur bis zur Anlage 2 !?
Rosannaam 07.03.2008 | 13:29
Dann handelt es sich vermutlich um eine Rentenauskunft (oder sogar Renteninformation?) OHNE DIE BERECHNUNGSANLAGEN. Beantragen Sie eine Rentenauskunft mit allen Berechnungsanlagen, dann können Sie daraus die Bewertung der Ersatzzeit, wie von @Happy bestens erklärt, ersehen. MfG Rosanna
bekissam 07.03.2008 | 19:45
Es handelt sich ja um Ersatzzeiten, die für sich allein gar keinen eigenen Wert in Entgeltpunkten haben. Insofern sind die Ausführungen der DRV richtig. Eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen hilft da weiter. Mir ist ziemlich schleierhaft, warum es immer noch die Möglichkeit gibt, Rentenauskünfte ohne Berechnungsanlagen überhaupt auszugeben. In der Praxis hat sich diese Form nicht bewährt, weil ein sehr hoher Teil der Antragsteller die Berechnung vermisst und nachfordert (z. B. zur Vorlage bei der Zusatzversorgung). Damit hat man dann gleich zwei mal die Kosten für diesen Vorgang kurz hintereinander.
Rosannaam 08.03.2008 | 00:12
Es wird dann IMMER eine Rentenauskunft MIT allen Berechnungsanlagen versandt, wenn dies gleich beim Antrag auf Rentenauskunft mit angegeben wird. Oder angegeben wird, dass die Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen für die Zusatzversorgungskasse oder den Arbeitgeber benötigt wird. Dann ist das überhaupt kein Problem. SEHR viele Versicherte wünschen die Berechnungsanlagen aber überhaupt nicht, entweder weil es sie nicht interessiert bzw. sie sie doch nicht verstehen (ja, das habe ich wirklich schon sehr oft gehört!!) ODER sie schon einmal eine Rentenauskunft bekommen haben. Die nachfolgenden Rentenauskünfte werden dann meistens ohne Berechnungsanlagen erteilt. Den "sehr hohen Anteil der Antragsteller" kann ich aus meiner Praxis nicht bestätigen.
Gerhardam 08.03.2008 | 07:59
...als Betroffener kann ich dazu sagen, dass ich auf Anraten hier aus dem Forum extra nicht "nur" die Renteninformation angefordert habe, sondern die Rentenauskunft. Ich wollte schon die Berechnungsgrundlage. Aber auf der RV-Seite hatte ich da nur die Wahl zwischen Renteninformation und Rentenauskunft, nix einschliesslich Berechnungsgrundlage. Also bin ich davon ausgegangen, dass diese bei der Rentenauskunft dabei sein wird! Na klar kann man jedesmal zu einer Rentenberatung hinlaufen. Aber das muss doch erst mal nicht sein, wenn man beim Studieren der Rentenauskunft (mit Berechnungsgrundlage) zu dem Schluss kommt, es ist alles in Ordnung. Leider verhält es sich in meinem Fall nun etwas komplizierter, so dass mir der Rentenberater empfohlen hat, bei Rentenantragstellung (3 Monate vor Rentenbezug) die "unklaren" Sachverhalte noch einmal anzusprechen. Wenn das dann mal nicht zu Verzögerungen führt... Wie user bekiss schon anmerkte, war ich also mit der "nackten" Rentenauskunft nicht zufrieden und habe telefonisch um Bestellunterlagen für eine Rentenauskunft mit Berechnungsgrundlagen gebeten. Einige Wochen bleiben mir ja noch ;) Gruß Gerhard
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