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Experten-Antwort

Vertriebenen- und Flüchtlingsausweis

von Cita02.09.2018 | 15:35
2386 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einen Ausweis für Vertriebene und Flüchtlinge A. Mit diesem Ausweis gehöre ich zum Personenkreis des § 7 BVFG und bin SBZ-Flüchtling gem. §3 BVG. Welchen Nutzen bringt mir dieser Ausweis eigentlich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cita,

die Frage, welchen Nutzen Sie durch diesen Ausweis haben, können wir Ihnen nicht umfassend beantworten. Hinsichtlich der Rentenversicherung kann Ihnen der Ausweis für ggf. anzuerkennende Ersatzzeiten nach § 250 SGB VI bzw. für anzuerkennende ausländische Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) etwas bringen.

Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte daran gehindert war, Beiträge zu zahlen, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR. Anzurechnende Ersatzzeiten werden für die Wartezeit und die Rentenberechnung berücksichtigt.

Das Fremdrentengesetz (FRG) ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen ausländische ("fremde") Zeiten in der deutschen Rentenversicherung zu berücksichtigen.

Ob für Sie entsprechende Zeiten berücksichtigt werden können, sollten Sie über Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen bzw. sich bei einer Auskunft- und Beratungsstelle informieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Fass ohne Bodenam 03.09.2018 | 08:36
Sie können, so habe ich dies hier im Forum gelesen, z.B. als rumänischer Flüchtling ? auf die rumänische Rente verzichten. eventuell noch diverse andere Staaten, dadurch steigt Ihre " deutsche Rente massiv"
Fass ohne Bodenam 03.09.2018 | 07:55
Recht auf ein deutsches Pass Recht auf einen Personalausweis Recht auf Rente(Rente(Arbeitsjahren) aus Rumänien ist mitberechnet) Recht als Mensch in BRD zu leben. Recht auf Arbeit, Recht auf ein Einkommen zu erzielen Recht auf Umzug(Wohnsitz- und Arbeitswechseln) Recht auf Ausreise/Einreise in BRD Recht auf ohne gewaltige Rechtsanwaltkosten zu leben Recht auf eine Zukunft für deine Familie und für deinen Abkömmlinge Goggeln Sie einfach. Sie haben mit Sicherheit, mehr Vergünstigungen, wie ein " normaler Bürger"
Hallo Rentenuschiam 03.09.2018 | 08:41
nicht, dass ein falscher Eindruck entsteht. Das können Sie so auf der Seite der Siebenbürgen ! lesen. ! Dies hat nichts, mit Rassismus zu tun.!
Rentenuschiam 03.09.2018 | 08:07
Zitat von Fass ohne Boden anzeigen
Ach ja? Zur Frage... Rentenrechtlich kann sich der Flüchtlingsstatus folgendermaßen auswirken: Die Zeit (oder der Tag) der Flucht und ggf. sich daran anschließende Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und/oder Arbeitslosigkeit werden als so genannte, selten gewordene, "Ersatzzeit" (§ 250 SGB VI) berücksichtigt. Das aber nur, wenn der Status "Versicherter" vorliegt (also -vereinfacht- mindestens EIN Beitrag in die gesetzliche RV gezahlt wurde). Diese Zeiten werden wie Zurechnungszeiten bei den EM-Renten bewertet, also je nach restlichem Versicherungsverlauf relativ gut). MfG
Rentenschmiedam 03.09.2018 | 12:58
Hallo und Mahlzeit, beantragen Sie eine Kontenklärung und geben Sie dort alle im Herkunftsgebiet zurückgelegten Versicherungszeiten an. Für diese Zeiten ist der Ausweis wichtig. Ersatzzeiten erhalten Sie nur, wenn Sie schon das 14. Lebensjahr vollendet hatten als diese Sachverhalte (z.Bsp. Flucht, Militärdienst) passierten und nur für Zeiten bis 31.12.1991. Geregelt ist dies im § 250 Sozialgesetzbuch (SGB) VI. Ansonsten ist der Ausweis rentenversicherungsrechtlich nicht bedeutsam. Mit besten Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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