Hallo,
die sogenannte Berufsunfähigkeitsrente wurde mit der Rentenreform zum 1.1.2001 von der Rente wegen Erwerbsminderung abgelöst.
Eine Vertrauensschutzregelung gilt für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind. Sie genießen noch nach dem alten Recht Berufschutz und können deshalb bei verminderter Erwerbsfähigkeit eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bekommen.
Sie wird an Versicherte gezahlt, die ihren bisherigen qualifizierten Beruf nicht mehr oder täglich nur weniger als sechs Stunden ausüben können, auf dem Arbeitsmarkt aber noch mindenstens sechs Stungen täglich einsetzbar sind.
Der Rentenversicherungsträger prüft jedoch, ob die Versicherten ausgehend von der erreichten beruflichen Qualifikation noch zumutbar auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden können. Der Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit liegt hier nur dann vor, wenn der Versicherte über ein Leistungsvermögen von weniger als sechs Stunden täglich verfügt.