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Experten-Antwort

Verweisung bei EM Rente

von Peter Lehmeier16.11.2013 | 14:14
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8 Antworten

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Ich (62) darf wegen einer Augenerkrankung nicht mehr Auto fahren und kann damit meine Tätigkeit im Außendienst nicht mehr ausüben. Mein Chef hat mir angeraten eine EM Rente zubeantragen. Ich gehe davon aus, dass ich nur die kleine EM-Rente bekäme. Würde ich die große EM-Rente anstreben, müsste ich mich dann auf jede mögliche Tätigkeit verweisen lassen, oder? Ist es praktisch überpaut denkbar, dass mich mit 62 noch jemand für 1 Jahr angstellt? ( Als Hilfskraft?) Denn mit 63 könnte ich dann in Altersrente gehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Sie sollten einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen, im Hinblick auf den Altersrentenanspruch wegen Schwerbehinderung.

2. Für nach 1950 geborene Versicherte führt Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zu einem Altersrentenanspruch (Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen). Aus diesem Grunde ist es ratsam den o.a. Antrag zu stellen.

3. Außerdem sollten Sie einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Aufgrund der dann vorliegenden Gutachten kann dann festgestellt werden, ob ein Rentenanspruch besteht.

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7 Antworten

-/-am 16.11.2013 | 14:17
Mla abgsehen davon, daß es zwar kleine und großen Witwen/-Witwerrenten, aber keine kleinen und großen EM-Renten gibt, was sagt der behandelnde (Augen-)Arzt zum Thema Schwerbehinderung?
michel1am 16.11.2013 | 14:26
Hallo Herr Lehmeier! um einen Behindertenausweis allein wegen einer Augenerkrankung zu bekommen muss man ja fast Blind sein ......aber vielleicht Gleichstellung und 35 Berufsjahre ergeben evt. eine Schwerbehindertenrente ansonsten wohl Innendienst...... Reden Sie mit Ihrem Augenarzt und gegenfalls noch mit einem Sozialverband ob es eben eine entsprechende Möglichkeit gibt! Alles Gute dermichel
Frau Pradeam 16.11.2013 | 14:27
Bei Ihrem Jahrgang haben sie wohl noch einen weitgehenden Berufsschutz. Ob allerdings ihre Augenerkrankung für eine EM-Rente "ausreicht", vermag nur ein entsprechender Augenarzt beurteilen.
michel1am 16.11.2013 | 16:28
Also bringt Ihm eine Gleichstellung garnichts ....danke für den Hinweis! Ich habe aufgrund meiner Augenerkrankung auch keinen Führerschein bekommen ..für einen Ausweis hätte es alleine deshalb wohl auch nicht gereicht!
-/-am 16.11.2013 | 15:58
Gleichstellung ist Sache der Agentur für Arbeit und dementsprechend für die Rentenversicherung uninteressant.
Sozialröchler?am 16.11.2013 | 23:27
Nach der Legaldefinition des § 43 Abs. 1 S. 2 SGB VI ist teilweise erwerbsgemindert der Versicherte, dessen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich liegt; volle Erwerbsminderung kann nach § 43 Abs. 2 S. 2 SGB VI dagegen erst dann angenommen werden, wenn das Restleistungsvermögen auf unter 3 Stunden täglich herabgesunken ist. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist damit allein entscheidend das zeitliche Leistungsvermögen, das regelmäßig anhand der sozialmedizinischen Gutachten und Unterlagen festzustellen ist (abstrakte Betrachtungsweise). Der medizinische Sachverständige wird, wenn keine weiteren Erkrankungen oder Leistungseinschränkungen vorliegen, vermutlich feststellen, dass Sie noch mindestens 6 Stunden täglich, ohne entsprechende Anforderungen an das Sehvermögen, schaffen können. Damit wäre der Rentenantrag abzulehnen. Fragen zu Beschäftigungsalternativen und der Möglichkeit der Befristung der Beschäftigung richten Sie an die Agentur für Arbeit.
=//=am 18.11.2013 | 10:56
Welchen Beruf üben Sie denn überhaupt aus? Im Außendienst kann viel bedeuten.... Wäre nicht auch eine innerbetriebliche Umsetzung möglich? Bei einem Antrag auf EM-Rente würde dies auch geprüft. Wenn Sie Berufsschutz als gelernter XY besitzen, erfolgt in der Regel bei Ihrem Alter und - sofern Sie wirklich kaum noch etwas sehen - keine Verweisung mehr. Und wie bereits erwähnt wurde, sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber, wie er die Chancen für eine EM-Rente sieht.
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