Hallo,
ich finde es unmöglich, dass die Rentenversicherung auf einen Beruf (eher Tätigkeit) verweist, den es nach der allgemeingültigen und aktuellen Beurfskunde nicht gibt!!!!
In meinem Fall geht es um den Verweisungsberuf "Verdrahtungselektriker". Der Beitrag, den ich hier gefunden habe (https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=17799) ist leider schon geschlossen, sonst hätte ich dort angeknüpft....
In diesem Beitrag wird immer wieder auf die Arbeitsagentur mit ihrer Tätigkeitsbeschreibung verwiesen. Ja, die Beschreibung der Tätigkeit als Elektroniker/in - Prüffeld findet man im BerufeNET, die des Verdrahtungselektriker aber nicht!!!! Ich habe jetzt alle möglichen Suchmöglichkeiten ausprobiert (unter Verdrahtunselektriker, Verdrahter, Draht, Elektriker etc.......) NICHTS!!!!
Solche Tätigkeitesbeschreibungen gibt es in der Berufswelt (komme selbst aus dem Elektrobereich). Wenn es aber darum geht, einen berufskundlichen Nachweis bzw. verlässliche Beschreibung der Tätigkeit zu finden, würde man feststellen, da gibt es nichts!!!!
Selbst, wenn man über die Jobbörse nach solchen Stellen sucht, findet man (Stand 03.02.12) gerade mal 62 Stellen bundesweit (die meinsten in Ostdeutschland)... Und auch hier ist die Bezeichnung nicht "Verdrahtungselektriker" (das kennt das System nicht), sondern "Verdrahter". Nun stellt sich die Frage, was die DRV mit Beschreibung zu "Verdrahtungselektriker" meint.
Es wäre gut gewesen, wenn die DRV gesagt hätte, wo diese Beschreibung bei der Arbeitsagentur zu finden ist.
Danke
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Nach 2 Minuten stöbern im Inet habe ich Ihnen mal folgendes rausgesucht :
"Der Beruf des Verdrahtungselektrikers stellt einen Unterfall des Berufs des Elektroanlagenmonteurs dar ( vgl . dazu Informationen im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit , Stichwort " Elektroanlagenmonteur / in "), wobei aus dem typischen Tätigkeitsspektrum das Verdrahten im Vordergrund steht . Verdrahtungsarbeiten fallen häufig bei Schaltschränken an . Gemäß dem Urteil des 14 . Senats vom 11 . 12 . 2008 - L 14 R 16 / 07 werden von Verdrahtungselektrikern Geräte in Kleinserien an Einzelarbeitsplätzen verdrahtet und teilweise auch geprüft . "
Sie sehen, offensichtlich gibt es den Beruf also doch...
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Ich sehe das doch ein wenig anders. Den Beruf "Verdrahter" bzw. Verdrahtungselektriker" gibt es nicht. Dabei handelt es sich lediglich um eine Tätigkeit.
Das Verdrahten an sich kann es in sämtlichen Berufen des Elektrobereichs geben, wie auch bei Elektroanlagenmonteuren.
Die RV sieht sich in der Lage zu beurteilen, was ein Verdrahter (und unter welchen Arbeitsbedingungen) macht. Sie verweist einen darauf, da alles andere (wie z.B. Montieren von Elektroanlagen) nicht mehr möglich ist.