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Experten-Antwort

Verwirrung über den Rentenbescheid

von Martha04.06.2014 | 21:13
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9 Antworten

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Ich habe heute meinen Rentenbescheid erhalten, dort stehtauf ihren Antrag vom 18.07.2012 erhalten Sie von uns Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Rente beginnt am 01.02.2014. Sie wird ab 01.08.2014 nicht gezahlt. Der Anspruch besteht längstens bis zum 30.11.2024. Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht. Wieso wird die Rente ab 01.08. nicht gezahlt?? Wer kann mir da weiterhelfen. MfG Martha

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie den vorherigen Beitrag bereits entnehmen können, kann man Ihre Frage aus der Ferne nicht beantworten. Schauen Sie sich Ihren Bescheid noch einmal in Ruhe an. Eigentlich müssten Sie die Gründe für das Ruhen der Rente ab 8/2014 darin finden.

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8 Antworten

icham 04.06.2014 | 22:26
Hallo Martha, ein Blick auf die nächsten Seiten ( meist Rückseite von Blatt 1 ) oder ein Anruf bei der Rentenversicherung hilft Ihnen weiter. Über die Gründe der Nichtzahlung ab dem 01.08.2014 kann hier nur spekuliert werden, z.B. - die Zahlung einer Rente wegen voller Erwerbsmindung auf Zeit (befristete Rente) ab dem 01.08. - der Bezug von Einkommen (Arbeitsentgelt oder z.B. Arbeitslosengeld I) ab dem 01.08 oder ...... Also : Bitte den Bescheid nochmal genau und etwas weiter lesen ( nicht nur die erste Seite mit der Rentenhöhe) oder morgen die Rentenversicherung anrufen. ich
Marthaam 05.06.2014 | 07:56
Man möge mir verzeihen, dass ich blanker Laie bin in Sachen Rentenfragen. Auf Seite 2 steht, sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Hinsichtlich des noch geltend gemachten Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten sie demnächst einen weiteren Bescheid. die Anspruchsvoraussetzungen sind ab 02.01.2014 erfüllt. Wie soll Frau da durchblicken und bei der DRV habe ich angerufen die haben mir nicht weiterhelfen wollen.
Kai-Uweam 05.06.2014 | 09:45
Jap. Sie bekommen dann ab dem 1.8. eine volle EM-Rente ausgezahlt. Für den Zeitraum, in dem Anspruch auf volle EM-Rente besteht, ruht der Anspruch auf teilweise EM-Rente. Erst wenn die volle wegfällt, wird wieder die teilweise ausgezahlt.
senf-dazuam 05.06.2014 | 09:54
Zitat von Martha anzeigenausblenden
Hallo Martha! Wenn telefonisch keine Hilfe geleistet werden konnte, versuchen Sie es doch mal bei den Beratungsstellen, die z.B. in Rathäusern zu finden sind. Die kennen sich mit der Thematik auch aus und helfen beim Verstehen des Bescheides bestimmt.
Fritzam 05.06.2014 | 11:22
... Wie soll Frau da durchblicken und bei der DRV habe ich angerufen die haben mir nicht weiterhelfen wollen.
Hallo Martha! Wenn telefonisch keine Hilfe geleistet werden konnte, versuchen Sie es doch mal bei den Beratungsstellen, die z.B. in Rathäusern zu finden sind. Die kennen sich mit der Thematik auch aus und helfen beim Verstehen des Bescheides bestimmt.
Das kommt darauf an in welches Rathaus Sie gehen, in unserem wäre das eine Katastrophe, denn die Person die dort sitz hat leider keine Ahnung.
Katjaam 05.06.2014 | 12:03
Zitat von Fritz anzeigenausblenden
Hallo Martha! Wenn telefonisch keine Hilfe geleistet werden konnte, versuchen Sie es doch mal bei den Beratungsstellen, die z.B. in Rathäusern zu finden sind. Die kennen sich mit der Thematik auch aus und helfen beim Verstehen des Bescheides bestimmt.
Das kommt darauf an in welches Rathaus Sie gehen, in unserem wäre das eine Katastrophe, denn die Person die dort sitz hat leider keine Ahnung.
Na immerhin gibt es dort überhaupt noch jemand. In vielen Regionen, selbst innerhalb eines Bundeslandes, gibt es überhaupt niemand mehr. Katja
GroKoam 05.06.2014 | 13:03
Zitat von Katja anzeigenausblenden
... Wie soll Frau da durchblicken und bei der DRV habe ich angerufen die haben mir nicht weiterhelfen wollen.
Hallo Martha! Wenn telefonisch keine Hilfe geleistet werden konnte, versuchen Sie es doch mal bei den Beratungsstellen, die z.B. in Rathäusern zu finden sind. Die kennen sich mit der Thematik auch aus und helfen beim Verstehen des Bescheides bestimmt.
Das kommt darauf an in welches Rathaus Sie gehen, in unserem wäre das eine Katastrophe, denn die Person die dort sitz hat leider keine Ahnung.
Na immerhin gibt es dort überhaupt noch jemand. In vielen Regionen, selbst innerhalb eines Bundeslandes, gibt es überhaupt niemand mehr. Katja
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