Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Hans, da sie ihre ehemals vorgezogenen Altersrenten nun nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten, ist es tatsächlich erforderlich, dass die pflegende Person auf mindestens 1% der Rente verzichtet um die rentensteigernden Pflichtbeiträge für die Pflege zu erhalten. Ich rate Ihnen zu einem Besuch in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, um sich die Wirkungen von Verzicht und zukünftiger Rentensteigerung erläutern zu lassen. Dort kann man dann auch gleich den Wunsch auf den Rentenverzicht protokollieren lassen.
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