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Verzicht auf Beitragsfreiheit

von Sigrid29.07.2007 | 15:00
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8 Antworten

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Ich übe eine versicherungspflichtige Tätigkeit aus und habe zusätzlich einen 400 € Job. Ist es für mich sinnvoll, auf die Beitragsfreiheit zu verzichten? Was bringt mir dies für Vorteile?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 30.07.2007 | 13:55

Solange Sie eine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben und den Minijob "nur so nebenbei" ist es nicht erforderlich auf die Beitragsfreiheit in der Nebenbeschäftigung zu verzichten.

Moderatoren-Antwortam 01.08.2007 | 07:06

Der Verzicht auf die Beitragsfreiheit ist grundsätzlich ein sehr sinnvolles Instrument alle Leistungen der Rentenversicherung zu erwerben, zu erhalten und zu erhöhen.

Sofern eine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, ist der Verzicht auf die Beitragsfreiheit in dem Minijob jedoch nicht notwendig. Die Ansprüche resultieren ja dem Grunde nach aus der Hauptbeschäftigung.

Grundsätzlich wirkt sich der Verzicht auf die Beitragsfreiheit in diesen Fällen "nur" rentenerhöhend aus. Ein Jahr Minijob zu 400,00 Euro monatlich bringt derzeit 4,28 Euro mit Aufstockung bzw. 3,22 Euro ohne Aufstockung an monatlicher Rente. Die Rentenanwartschaften nehmen auch künftig an den Rentenanpassungen teil, gleichen damit die Inflation teilweise aus. Ob die Aufstockung für den Einzelnen sinnvoll ist hat jeder für sich zu entscheiden. Anders formuliert: Je länger ich lebe desto profitabler.

6 Antworten

???am 29.07.2007 | 15:15
Es ist nur dann sinnvoll auf die Beitragsfreiheit zu verzichten, wenn dadurch Rentenanwartschaften aufgebaut oder aufrecht erhalten werden (z.B. durch die zusätzlichen Beiträge wird die Wartezeit für eine vorzeitige Altersrente erfüllt oder die Anwartschaft auf eine EM-Rente aufrecht erhalten). Dies geschieht bei Ihnen schon durch die Hauptbeschäftigung. Durch die Befreiung würden Sie die spätere Rente erhöhen, allerdings halten sich die zusätzlichen Beträge im Rahmen. Es macht sicher mehr Sinn, wenn Sie das Geld sparen und gut für später anlegen.
Schiko.am 29.07.2007 | 15:37
Dies kann durchaus sinnvoll sein, wenn für die hauptbeschäftigung die mindestbeitragszeiten- aus welchen gründen auch immer-nicht immer gegeben sind. Durch die zuzahlung, bei 400 euro mtl. 4,90% und somit 19,60 euro gilt dieser beitrag als vollwertig. Rehamaßnahmen , erwerbsminderungs- rente wären so im bedarfsfall möglich. Mager dagegen die zusätzlich jährliche rentenstei- gerung. Euro 29.488 bringen einen entgeltpunkt = 26,27 €. Euro 4.800 bringen mit 19,90% 4,28 €. Euro 235,20 ( 4,90%) im jahr bringen 1.05 € rentensteigerung, 15% des AG. bringen 3,23 € Im Klartext, nach derzeitigem RW. erwerben sie für einen jährlichen beitragsanteil von 235,20 1,.05 euro rentenzuwachs. Mit freundlichen Grüßen.
Westiam 29.07.2007 | 16:45
Hallo Sigrid, um Schiko's Beitrag fortzuführen: Sie müssten also mindestens 224 Monate (= knapp 19 Jahre) die um 1,05 EUR erhöhte Rente beziehen, um den eingezahlten Betrag wieder 'rauszubekommen. Verzinst wäre der Beitrag dann noch nicht. Ich weiß nicht, wie alt Sie sind und mit welchem Alter Sie einen Altersrentenanspruch haben werden. Aber möglicherweise setzt die Rentabilität der gezahlten erst zu einem Zeitpunkt ein, den Sie -statistisch gesehen - nicht mehr erleben. Der letzte Satz von ???' Eintrag ist sicherlich der bessere Tipp. MfG
Schiko.am 29.07.2007 | 19:50
Danke für die ergänzung westi.Mit meinen darlegungen wollte auch ??nur ergänzen. Einen tipp habe ich dadurch aber nicht abgegeben. Dies habe ich schon in meiner beruflichen tätigkeit bei aktien mit erfolg vermieden. MfG.
Westiam 30.07.2007 | 18:27
Hallo Experte, es ging wohl weniger um die Frage der Erforderlichkeit sondern mehr um die Frage, ob das Sinn macht! MfG
Schiko.,am 30.07.2007 | 22:03
Sage es einmal wertfrei,genau so ist es.
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