Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSolange Sie eine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben und den Minijob "nur so nebenbei" ist es nicht erforderlich auf die Beitragsfreiheit in der Nebenbeschäftigung zu verzichten.
Der Verzicht auf die Beitragsfreiheit ist grundsätzlich ein sehr sinnvolles Instrument alle Leistungen der Rentenversicherung zu erwerben, zu erhalten und zu erhöhen.
Sofern eine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, ist der Verzicht auf die Beitragsfreiheit in dem Minijob jedoch nicht notwendig. Die Ansprüche resultieren ja dem Grunde nach aus der Hauptbeschäftigung.
Grundsätzlich wirkt sich der Verzicht auf die Beitragsfreiheit in diesen Fällen "nur" rentenerhöhend aus. Ein Jahr Minijob zu 400,00 Euro monatlich bringt derzeit 4,28 Euro mit Aufstockung bzw. 3,22 Euro ohne Aufstockung an monatlicher Rente. Die Rentenanwartschaften nehmen auch künftig an den Rentenanpassungen teil, gleichen damit die Inflation teilweise aus. Ob die Aufstockung für den Einzelnen sinnvoll ist hat jeder für sich zu entscheiden. Anders formuliert: Je länger ich lebe desto profitabler.
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