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Experten-Antwort

Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit bei EM und Hinzuverdienst

von Olex05.03.2020 | 16:32
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn man eine volle Erwerbsminderungsrente hat, darf man 6300 Euro/Jahr hinzuverdienen. Und muss natürlich die weniger als 3 Std. tägl. einhalten, aber darum geht es hier nicht. Frage 1: Gelten diese 6300,00 Euro pro Kalenderjahr, also vom 01.01.-31.12.? Oder vom Beginn der Rente an, also bspw. vom 01.03.-31.12.? Oder vom Beginn der Rente an für ein Jahr, also bspw. vom 01.03. bis 28.02. des folgenden Jahres? Frage 2: Wenn man lediglich 450,00 Euro dazuverdient, kann man sich auch als Bezieher einer vollen EM von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, aber der Arbeitgeber zahlt auf jeden Fall den Pauschbetrag zur RV in Höhe von 15 %? Und wirken sich diese dann für die Altersrente in 10 Jahren rentensteigernd aus? Oder muss man neben dem AG selbst weiterhin die RV-Beiträge zahlen? Lohnt sich das überhaupt? Also hinsichtlich der späteren Altersrente (brutto derzeit 1.000,00 Euro EM). Und hat man sonst irgendwelche Vorteile dadurch? Oder kann der Schuss auch nach hinten losgehen? Und man hat quasi während der laufenden EM umsonst eingezahlt? Frage 3: Wenn man 525,00 Euro/Mon. dazuverdient, zahlt man KV- und RV-Beiträge darauf innerhalb der Gleitzonenregelung. Aber rechnet sich das für die spätere Altersrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

zu Frage 1:

Die Hinzuverdienstgrenze gilt pro Kalenderjahr. Im Jahr des Rentenbeginns gilt die Hinzuverdienstgrenze für die Zeit vom Rentenbeginn bis zum 31.12.

zu Frage 2:

Die Möglichkeit, sich in einem Minijob von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, gilt unabhängig vom Bezug einer Erwerbsminderungsrente.

Wie sich ein Minijob auf die Höhe der späteren Altersrente auswirkt, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger

zu Frage 3:

Auch die Frage, wie sich ein Verdienst von 525,- EURO/Monat auf die spätere Altersrente auswirkt, muss im Einzelfall geprüft werden.

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2 Antworten

W°lfgangam 05.03.2020 | 19:07
Hallo Oleg, so ist es richtig. Die 6300 sind immer auf das laufende Kalenderjahr ab Rentenbeginn bis zum Jahresende bezogen. Beginnt die Rente erst zum 01.12., stehen die 6300 auch für den Dezember allein zur Verfügung. Da Sie eine Zurechnungszeit bis 65+ erhalten, die deutlich höher bewertet wird als nur mit Minijob-Entgelten, wären sowohl die AG-Beiträge als auch Ihr ('freiwilliger') Eigenanteil ziemlich nutzlos, eine Rentenerhöhung ist damit nicht zu erwarten ...und ja, bei Nichtweiterbewilligung der EM-Rente kann der eigene Pflichtbeitrag zum Nachteil werden, da Sie offensichtlich noch sehr viele Jahre von einer Altersrente entfernt. Bei durchgehender Weiterzahlung der EM-Rente bis zur Altersrente wird es keine Nachteile geben, allerdings verpuffen dann voraussichtlich die AG-Beiträge, wie auch Ihr Rentenbeitrag. ABER: Pflichtbeiträge sind Pflichtbeiträge. Endet Ihre EM-Rente deutlich vor einer Altersrente ("der kann jetzt wieder"), sieht es wieder anders aus. Für eine erneute EM-Rente könnten Pflichtbeiträge (nur mit Ihrer 'Zuzahlung' im Minijob) dann im Rücken über ja/nein EM-Rente entscheidend sein. Ggf. auch in Verbindung mit einer abschlagsfreien Altersrente (45 Jahre!). Tendenz: Pflichtversicherung (zunächst) bestehen lassen (sie können zukünftig jederzeit die Versicherungsfreiheit wählen), auch wenn es sich erst in vielen Jahren später als sinnvoll/unsinnig erweist. Eine treffsichere Prognose sooo lange vor der Altersrente ist nicht möglich. Nein, außer dass Sie dann ohne Wahlrecht rentenversicherungspflichtig wären ;-) Netto würden Sie kaum mehr als die 425 aus dem RV-versicherungspflichtigem Minijob haben, dafür aber ein paar Std. mehr im Monat arbeiten müssen. Gruß w.
Olexam 06.03.2020 | 18:45
Besten Dank an die Antworter. Ich sehe jetzt klarer. @Wolfgang: Naja, so lang ist es auch nicht mehr hin bis zur Altersrente. :)
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