Wir sind uns einig, dass wir auf den Ausgleich unserer Rentenanwartschaften verzichten wollen. Es soll also kein Versorgungsausgleich stattfinden. Geht das ?
Was ist dazu zu veranlassen?
27.08.2015, 13:00
von
Geschiedene
27.08.2015, 14:03
Experten-Antwort
Die Antwort von "G." ist korrekt.
Zitiert von:
klar geht das.
§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VersAusglG
http://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__6.html
beantragen sie dies dem familiengericht
27.08.2015, 19:15
von
W*lfgang
Zitiert von: Techniker
Die Antwort von "G." ist korrekt.
Zitiert von:
klar geht das.
§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VersAusglG
§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VersAusglG
http://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__6.html
beantragen sie dies dem familiengericht
"(2) Bestehen keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse, ist das Familiengericht an die Vereinbarung gebunden."
Ob es also wirksam ist, muss der Gericht entscheiden ;-)
Spontaner Link dazu:
http://www.michaelbertling.de/familienrecht/versorgungsausgleichsges6ff.htm
Gruß
w.