Wir sind uns einig, dass wir auf den Ausgleich unserer Rentenanwartschaften verzichten wollen. Es soll also kein Versorgungsausgleich stattfinden. Geht das ?
Was ist dazu zu veranlassen?
27.08.2015, 13:01
von
Geschiedene
27.08.2015, 13:07
von
G.
klar geht das.
§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VersAusglG
http://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__6.html
beantragen sie dies dem familiengericht