Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es im Rentenrecht die Möglichkeit, dass ich den Versorgungsausgleich von meinem "noch" Ehemann vor der Scheidung ausschließe?
Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es im Rentenrecht die Möglichkeit, dass ich den Versorgungsausgleich von meinem "noch" Ehemann vor der Scheidung ausschließe?
Hallo,
ín § 6 VersAusglG ist die Ausschlußmöglichkeit des Versorgunsgausgleichs geregelt.
Im Endeffekt können sie mit Ihrem (noch) Ehepartner regeln und (ganz oder teilweise) ausschließen was sie wollen ;-)
Läuft meist gegen deftige Direktzahlungen. Kenne jedenfalls 2 Leute, die deswegen noch Kredite abzahlen, weil sie sich mit der Ex so geeinigt hatten.
Vielen lieben Dank für die Info.
- arme Kerle :-(
Ich arbeite lieber selbst für meine Rente :-)
gibt es im Rentenrecht die Möglichkeit, dass ich den Versorgungsausgleich von meinem "noch" Ehemann vor der Scheidung ausschließe?
es gibt auch die Möglichkeit, sich vor dem Versorgungsausgleich/der Scheidung die gegenseitig zu erwartenden Anwartschaften (Rente, Betriebsrente, Riester) gegenseitig (!) einvernehmlich ausrechnen zu lassen - anhand der Kapitalwerte dieser Ausgleichsbeträge lassen sich vorab andere Regelungen finden, die dann am Tag X auch Zustimmung beim Familienrichter finden (müssen).
Gruß
w.
PS: Sie alleine können den Versorgungsausgleich nicht ausschließen, der ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn die Ehe zu einem außergewöhnlichen Problemfall geworden sein sollte (der schlägt mich täglich, hat die Kinder verbrannt, Haus, Hof, seine Versorgung versoffen) sollten Sie einen Fachanwalt konsultieren - der im Hinblick auf (keinen) Versorgungsausgleich die notwendigen Kenntnisse und Umsetzungsmöglichkeiten kennt. Die erkaltete 'Frustehe' gehört nicht dazu ...
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