Hallo Günther Kleinen,
als Altersvollrentner sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei.
Durch die schriftliche Erklärung gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet.
Dieser Verzicht ist auf die Beschäftigung beschränkt, in der er erklärt wird.
Somit werden nur aus dieser Beschäftigung Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.