Ich habe in einem Rechtsstreit (Anerkennung von Zeiten in der Rentenberechnung) vor dem Sozialgericht einen Vergleich geschlossen.
Den Bescheid habe ich nun vom Rententräger erhalten.
Die Beträge wurden (so wie im Vergleich geregelt) zwei Jahre rückwirkend nachgezahlt. Soweit so gut.. Ich vermisse jetzt eigentlich die Verzinsung der Nachzahlung. Hätte das müssen auch im Vergleich geregelt werden müssen? (Ist es nämlich nicht) Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass die Rentenverwsicherung "von sich aus" verzinst??
Danke für Hilfe!