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Verzinsung von Nachzahlungen

von motou27.04.2007 | 12:45
2453 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, habe nach 4 Jahren Nachzahlungen von Übergangsgeld erhalten. Kann ich Verzugszinsen verlangen? wenn ja, wie werden sie berechnet? Danke im Vorraus

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.04.2007 | 08:59

Die Verzinsung Ihnen zustehender Sozialleistungen (etwa Zahlung von Übergangsgeld) wird im Rahmen des § 44 Sozialgesetzbuch I verzinst (bei einem Zinssatz von 4 %).

Ob es in Ihrem Fall aber tatsächlich zu einer Verzinsung kommt und wie hoch diese ausfallen, ist vom zuständigen Sozialleistungsträger abzuklären - nicht pauschal in einem anonymen Online Forum.

Die Kontaktdaten des Trägers dürften Ihnen vorliegen und man wird Ihnen dort gerne mitteilen, ob und in welcher Höhe für Ihren Fall Zinsen anfallen.

MfG

4 Antworten

Schadeam 27.04.2007 | 16:59
wenn Sie meinen, dass Ihnen Zinsen zustehen müssten, beantragen Sie dies halt formlos bei Ihrem RV Träger. Dann erhalten Sie eine Antwort. Online kann doch keiner den Fall beurteilen, weil keiner weiß, warum Sie nun die Nachzahlung erhalten haben.
motouam 27.04.2007 | 21:38
das kann doch jeder wissen. Die Nachzahlung erfolgte, weil die RV die Geldleistung erst nach 4 Jahr annerkannt!
bekissam 27.04.2007 | 23:37
Im Prinzip stehen Ihnen Zinsen zu. Es gibt jedoch Bedingungen, unter denen kein Zinsanspruch besteht. Im Prinzip ist die Verzinsung auch von Amts wegen zu beachten. Wenn Sie einen Leistungsbescheid bezüglich des Zinsanspruchs wünschen, beantragen Sie die Zinsen. Dann bekommen Sie eine diesbezüglich Berechnung oder eine Ablehnung mit Begründung. Eine Möglichkeit wäre auch, die zuständige Sachbearbeitung vorab telefonisch um Auskunft zu bitten, ob bzw. warum evtl. keine Zinsen zu zahlen sind.
skatam 28.04.2007 | 13:29
verzinsung ist 4%. das weiss auch schade oder bekiss... skat
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