Hallo,
ich habe zum 01.11.2010 Rente beantragt, meine Ex zum 01.01.2011.
Ein ausgesetzter Versorgungsausgleich muß nun vom Familiengericht bearbeitet werden. Dazu ist nach neuester Festlegung der Anwaltszwang gegeben. Also der Rechtsanwalt meiner Ex von "damals" soll nun seitens des Familiengerichts in den Vogang wieder einbezogen werden, der scheint schon im Ruhestand zu sein und meine Ex muß sich nun einen neuen RA suchen. Ein Notarvertrag von damals liegt vor, der den Versorgungsausgleich ausschließen sollte, dieser wurde bisher vom Familiengericht nicht bestätogt. Wir wollen diesen Notarvertrag auf jeden Fall vom Gericht beschließen lassen - und das kann dauern...
Wie verhält sich die DRV, wenn der Versorgungsausgleich bis zum jeweiligen Rententermin beim Familiengericht nicht entschieden ist. Gibt es dann einen vorläufigen Bescheid oder....?
Danke für hilfreiche Antworten
pesta