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Experten-Antwort

Verzug ins Ausland

von Winand Esser13.11.2015 | 16:31
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, nach Erreichen der Regelaltersgrenze werde ich in die Ukraine verziehen. Auf Ihren Seiten ist für mich nicht klar ersichtlich,ob ich mit Abschlägen zu rechnen habe? W.Esser

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Esser,

falls Sie Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) in einem entsprechenden Herkunftsland zurückgelegt haben, werden diese bei Zahlung der Rente ins vertragslose Ausland nicht exportiert.

Dem Aufenthalt im Bundesgebiet gleichgestellt sind für den vollen Leistungsexport - und damit für die Zahlung einer Inlandsrente - nur die Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder die Schweiz.

Bei Verzug in die Ukraine würde Ihre Rente daher als Auslandsrente, und damit nur aus Bundesgebiets-Beitragszeiten sowie anderen rentenrechtlichen Zeiten, die auf entsprechende Zeiträume im Bundesgebiet entfallen, gezahlt werden können.

Allgemeine Informationen können Sie auch unserer Broschüre "Aussiedler und ihre Rente" entnehmen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/aussiedler_und_ihre_%20rente.pdf?__blob=publicationFile&v=17

Auch ich würde Ihnen jedoch dazu raten, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzten und eine konkrete Auskunft über die zu erwartende Rentenhöhe bei Wohnsitzverlegung in die Ukraine anzufordern.

Eine frühzeitige Rentenantragstellung (ca. 4 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn) bzw. Anforderung von Informationen zur Auslandsrentenhöhe bedeutet dabei zudem nicht nur Planungssicherheit für Sie, sondern auch ausreichend Zeit für die Sachbearbeitung, die Rentenzahlung in die Ukraine pünktlich veranlassen zu können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Schießl Konradam 13.11.2015 | 18:27
Wie soll man wissen- ohne näheren Angaben- wie Alter und Entgeltpunkte- wie hoch Ihre Rente ist. Nur weil Sie ins Ausland verziehen wird nichts gekürzt. MfG.
A.Locham 13.11.2015 | 19:08
Da das allgemeine Preisniveau in der Ukraine um 16,3 Prozent niedriger ist als in Deutschland, wird Ihre Rente um den Faktor 16,3 gekürzt.
Hudiniam 13.11.2015 | 19:16
Da haben Sie sich ja zielsicher den passenden Nick gewählt, Bravo !
HotRodam 13.11.2015 | 20:45
Da das allgemeine Preisniveau in der Ukraine um 16,3 Prozent niedriger ist als in Deutschland, wird Ihre Rente um den Faktor 16,3 gekürzt.
Da haben Sie sich ja zielsicher den passenden Nick gewählt, Bravo !
Danke. Ich habe mir da auch viel Mühe gegeben.
Konrad Schießlam 14.11.2015 | 13:50
Der Kursunterschied verschiedener Währungen, verschiedener Länder hat doch mit den Renten Faktor zu tun. So ein Blödsinn. MfG.
Du bist Marmeladen-Sülzeam 14.11.2015 | 15:36
Der Kursunterschied verschiedener Währungen, verschiedener Länder hat doch mit den Renten Faktor zu tun. So ein Blödsinn.
Und warum sind die Renten in Ostdeutschland dann niedriger als in Westdeutschland?
Guck dir die Anlage 10 des SGB VI an. Sie gleicht den Unterschied in den aktuellen Rentenwert mehr als aus, Du Tr*ttel.
Konrad Schießlam 15.11.2015 | 10:26
In West werden für 1 Entgeltpunkt derzeit 29,21 gutgeschrieben. In Ost aber nur 27,05 für einen verdienten EP. Um dies in etwa auszugleichen, gibt es die fik- tive Hochwertung der Ostlöhne, bei Angleichung entfällt diese Hochwertung, dadurch wird mancher weniger Rente bekommen als derzeit. MfG.
W*lfgangam 15.11.2015 | 13:13
Hallo Winand Esser, vereinfacht: die Rente aus dtsch. Versicherungszeiten erhalten Sie voll gezahlt. Sind FRG-Zeiten anerkannt, entfällt dieser Teil der Rente komplett. Tipp: Anfrage an Ihre DRV, was Sie bei Verzug in die Ukraine erwarten können ...und kümmern Sie sich auch um Ihre Krankenversicherung. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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