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Zur Moderatoren-Antwort springenBerechtigte, die sich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben nur dann Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wenn dieser Anspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht (Ausnahme bei Verzug in EU-Länder).
Ich nehme an, dass Ihre volle EM Rente aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes gewährt wird (Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 bis unter 6 Stunden). Daher wäre eine Zahlung nach Brasilien nicht möglich.
Meine Antwort war nicht ganz richtig. Hier der Nachtrag (der letzte Satz wurde geändert - pardon)Berechtigte, die sich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben nur dann Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wenn dieser Anspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht (Ausnahme bei Verzug in EU-Länder).
Ich nehme an, dass Ihre volle EM Rente aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes gewährt wird (Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 bis unter 6 Stunden). Daher wäre eine Zahlung der vollen EM-Rente nicht, jedoch eine Gewährung der teilweisen EM-Rente nach Brasilien möglich.
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