Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Verzug nach Russland

von Olga01.07.2019 | 07:59
354 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine Mutter ist 1937 geboren, wohnt seit 2000 in Deutschland und bezieht eine Altersrente in Deutschland nur mit den Arbeitsjahren, die sie in Russland hat (FRG-Berechtigung nach § 4 liegt vor). In Deutschland hat sie nicht gearbeitet. Wenn sie jetzt nach Russland zurückgeht, bekommt sie dann weiter die Rente aus Deutschland oder wird die dann nicht mehr gezahlt? Eventuelle müsste sie dann in Russland einen Antrag auf Rente stellen? Ich denke ich hätte so etwas mal gehört. Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.07.2019 | 09:31

Hallo Olga,

eine Rente, die ausschließlich auf Grundlage russischer Zeit nach dem Fremdrentengesetz berechnet wurde, kann nicht nach Russland gezahlt werden. Dies ist gesetzlich ausgeschlossen. Ihre Mutter müsste in Russland eine Rente beantragen.

5 Antworten

XYZam 01.07.2019 | 08:26
Rentenansprüche die auf dem FRG beruhen werden nicht nach Russland gezahlt. Das würde das Fremdrentengesetz (FRG) auch ad absurdum führen... Sie muss dann in Russland einen Rentenantrag stellen oder sie bleibt hier in Deutschland wohnen.
W°lfgangam 01.07.2019 | 21:02
Hallo Olga, zu bedenken ist auch, dass der Wegfall der dtsch. Rente für immer gilt. Kommt Ihre Mutter dann bei erneutem Zuzug nach D (Leben in RU ist doch nicht so toll ;-)) auf den Gedanken/jetzt krieg ich wieder meine dtsch. Rente = NEIN. Der Wegfall der D-Rente aus FRG-Zeiten ist abschließend/kein dtsch. Rente mehr. Daneben läuft der Anspruch der Mutter aus RU-Rente nach den _dortigen_ Vorschriften natürlich weiter. Gruß w.
Fremdrentneram 26.07.2019 | 02:49
Zitat von W°lfgang anzeigen
Das stimmt so nicht. Zwar wird eine FRG-Rente nicht nach Russland gezahlt, der grundsätzliche Anspruch geht dadurch aber nicht verloren. Wird der Wohnsitz später wieder nach Deutschland verlegt, "lebt" die Rente nach Mitteilung des Rentners wieder auf. Denn die Spätaussiedlereigenschaft entfällt ja nicht zwangsläufig durch das Verlassen Deutschlands; dafür bedürfte es besonderer Umstände.
W°lfgangam 26.07.2019 | 18:04
Zitat von Fremdrentner anzeigen
Hallo Olga, zu bedenken ist auch, dass der Wegfall der dtsch. Rente für immer gilt. Kommt Ihre Mutter dann bei erneutem Zuzug nach D (Leben in RU ist doch nicht so toll ;-)) auf den Gedanken/jetzt krieg ich wieder meine dtsch. Rente = NEIN. Der Wegfall der D-Rente aus FRG-Zeiten ist abschließend/kein dtsch. Rente mehr. Daneben läuft der Anspruch der Mutter aus RU-Rente nach den _dortigen_ Vorschriften natürlich weiter. Gruß w.
Das stimmt so nicht. Zwar wird eine FRG-Rente nicht nach Russland gezahlt, der grundsätzliche Anspruch geht dadurch aber nicht verloren. Wird der Wohnsitz später wieder nach Deutschland verlegt, "lebt" die Rente nach Mitteilung des Rentners wieder auf. Denn die Spätaussiedlereigenschaft entfällt ja nicht zwangsläufig durch das Verlassen Deutschlands; dafür bedürfte es besonderer Umstände.
Hallo Fremdrentner, Verlust der _FRG_-Berechtigung: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=FRG_1… <- insbesondere letzter Absatz. Um die Spätaussiedlereigenschaft geht es dabei überhaupt nicht. Die bereits einmalige Wahl des dauerhaften Aufenthalts in einem nicht 'vertrauensgeschützten' Staat killt sämtlich FRG-Zeiten. Sind Ihnen gegenlautende Rechtsquellen bekannt? Gruß w.
E*am 29.07.2019 | 12:36
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026