Guten Tag,
vor ca. 2 Wochen habe ich zusammen mit dem Sachbearbeiter der DRV einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Heute habe ich per Post eine Ablehnung bekommen. Ich zitiere nun aus drei Schreiben der DRV:
XX. August 2011: ,,Rentenbescheid''
,,Sehr geehrter Herr ..., aufgrund Ihres Widerspruchs vom XX.05.2011 erhalten Sie von uns RENTE WEGEN VOLLER ERWERBSMINDERUNG. Die Rente beginnt am XX.09.2010. Sie ist befristet und endet mit dem XX.04.2013.''
XX. Februar 2013: ,,Rentenbescheid''
,,Sehr geehrter Herr ..., Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung wir weiterhin auf Zeit bei zum XX.09.2015 geleistet.''
XX.01.2014:
,,Sehr geehrter Herr ..., nach den uns vorliegenden Unterlagen soll die Einleitung geeignter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geprüft werden. Für die Entscheidung hierüber ist unsere Zuständigkeit jedoch nicht gegeben.''
Nach § 11 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn Versicherte
-bei Antragstellung die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben
ODER
-BEI ANTRAGSTELLUNG EINE RENTE WEGEN VERMINDERTER ERWERBSFÄHIGKEIT BEZIEHEN
ODER
- als Überlebender Ehegatte wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einen Anspruch auf große Witwenrente haben.
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben werden an Versicherte auch erbracht, wenn
(...).
NACH UNSEREN FESTSTELLUNGEN SIND DIE VERSICHERUNGSRECHTLICHEN VORAUSSETZUNGEN NACH §11 DES SECHSTEN BUCHS SOZIALGESETZBUCH - SGB VI - NICHT GEGEBEN.''
Eigene Anmerkung: Die Unterlagen wurden von der Rentenversicherung an die Agentur für Arbeit weitergeleitet, da diese angeblich dafür zuständig sei.
Auf der Internetseite mit folgendem Link (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/03_Familie_und_Kinder/02_Rehabilitationsangebote/02_berufliche_reha/berufliche_reha_node.html) bekomme ich die Information, dass die berufliche Rehabilitation, die sogenannte „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“, folgende versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hat:
,,Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Diese erfüllen Sie, wenn
Ihnen ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden müsste oder die Leistungen unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation erforderlich sind, um die Rehabilitation erfolgreich zu beenden.
Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Wartezeit von 15 Jahren zurückgelegt haben.
Zu der Wartezeit von 15 Jahren zählen wir Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich mit.
EMPFÄNGER EINER ERWERBSMINDERUNGSRENTE ODER HINTERBLIEBENDE (...) ERFÜLLEN STETS DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE BERUFLICHE REHABILITATION (also für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; eigene Anmerkung).''
Wie passt das alles zusammen?
Wie kann ich vorgehen?