Hallo Jinn,
zwar kann es bei Bekanntwerden einer wesentlichen Besserung des Gesundheitszustandes eines Erwerbsminderungsrentners zu einer Überprüfung der in der Vergangenheit getroffenen Feststellung der Erwerbsminderung seitens des Rentenversicherungsträgers kommen - allerdings erfolgt diese Prüfung dann völlig unabhängig von der Feststellung des Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt, da der Grad der Behinderung nicht vergleichbar ist mit der sozialmedizinischen Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Aus meiner Sicht sollten Sie sich daher nicht allzu große Sorgen machen. Soweit es dennoch zu einer Überprüfung der Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger kommen sollte, können Sie sich - unabhängig vom Ausgang des Überprüfungsverfahrens - immer noch persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers über mögliche Alternativen im Zusammenhang mit einer Altersrente beraten lassen.