Hallo,
ich habe viele Frage zum Thema Regelaltersrente. Habe einen Vati der nach seinen Schlaganfall bei der Grundsicherung ist (Schwerbehindert), und hat vor kurzem einen Brief erhalten das er demnächst Altersrente beziehen wird(eine kleine), und gegebenfalls einen Antrag auf Grundsicherung, oder einen Antrag auf Leistungen der gRUNDSICHERUNG IM alter.. stellen soll rechtzeitig. Frage hierzu: Er ist doch schon bei der Grundsicherung, soll er einen neuen Antrag jetzt stellen?
2. Was ist der feine Unterschied zum einfachen Antrag auf Grundsicherung, und zum Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
3. Mein Vati hat ein Mehrbedarf wegen seines Diabetes, wird er den jetzt auch verlieren?
4. Laut Krankenkasse kann Vati sich nicht freiwillig versichern in der Krankenversicherung der Rentner, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllt, und somit auch keine Zuschüsse beantragen kann....Er würde bei der Grundsicherung
Krankenversichert sein oder?Da hätte ich den Expertenratschlag ....
5. Möchte ich mich im Voraus bedanken, weil ich schon jetzt total überfordert bin.
Danke und schönes Pfingstfest
Miluk