Hallo, Miluk,
eines vorweg:
Grundsicherung und Altersrente sind zwei Leistungen, die von unterschiedlichen Trägern geprüft, bewilligt und ausgezahlt werden.
Die Regel-Altersrente kann nur auf Antrag gewährt werden. Hierzu müssen bei der Deutschen Rentenversicherung Formulare eingereicht werden. In einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe wird einem dabei kostenfrei geholfen. Dort erfahren Sie auch, wie hoch der Rentenanspruch sein wird. Wenn Sie für Ihren Vater agieren möchten, nehmen Sie bitte den Personalausweis sowie eine Vollmacht mit.
Leistungen der Grundsicherung werden vom zuständigen Grundsicherungsträger bewilligt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an den für Ihren Vater zuständigen Träger der Grundsicherung. Dieser befindet sich bei den Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Hier können alle Fragen rund um Bedürftigkeit und Mehrbedarf geklärt werden.