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Experten-Antwort

viele Fragen zum Rentenbescheid

von Anna09.07.2011 | 12:04
3795 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe nun endlich!! meinen Rentenbescheid bekommen und schon habe ich viele Fragen. Vielleicht kann ich ja schon hier einige Antworten bekommen. 1. Zitat: "Auf ihren Antrag vom 25. 08. 2010 erhalten sie von uns Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente beginnt am 01.03.2011. Sie ist befristet und endet mit dem 31.08.2012." Frage: Warum gilt die Rente nicht rückwirkend ab 25.08.2010? Als Antwort fand ich dieses: Zitat: "Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht. Die Anspruchsvorraussetzungen sind ab 25.08.2010 erfüllt. Wir leisten die Rente ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit, weil die Rente befristet ist." ??? Ich verstehe es nicht. 2. Vor Beantragung der Rente hatte ich eine Rehakur, dort wurde ich als arbeitsunfähig (arbeitsfähig weniger als 3h) entlassen. Frage: Warum zählt diese Zeit nicht als Antrag auf Rente? Habe oft gelesen, dass das gleichzeitig als Antrag gilt. Diese Zeit wurde leider gar nicht berücksichtigt. Zitat: " Bitte teilen sie uns unverzüglich mit, wenn sie eine Beschäftigung oder selbst. Tätigkeit aufnehmen oder ausüben. Ihre Rente wegen voller EM kann dann wegfallen. Dies gilt selbst dann, wenn sie nichts verdienen oder sogar Verluste erwirtschaften." Frage: Bedeutet das, dass ich keine Möglichkeit habe, stundenweise etwas dazuzuverdienen? Verwirrend dazu finde ich, dass irgendwo was von Hinzuverdienstgrenze steht. ?? Gruß Anna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Grunde wurden Ihre Fragen bereits beantwortet.

Die von Martin erwähnte Nachzahlung kann es jedoch nur geben, wenn die ab dem 25.08.2010 festgestellte Erwerbsminderung bereits vor diesem Tag gegeben war. In dem Fall kann sich der Rentenbeginn verschieben, da ggf. der Rehaantrag als Rentenantrag gewertet wird. Es müsste also der Tag des Eintritts der Erwerbsminderung korrigiert werden.

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7 Antworten

Nixam 09.07.2011 | 12:18
Sie haben eine Zeitrente bewilligt bekommen. Im Gesetz ist geregelt: Die Rente auf Zeit beginnt mit dem Beginn des 7. Monats, der dem Monat der Antragstellung folgt. Deshalb beginnt Ihre Rente eben am 01.03.2011. Daran läßt sich auch nichts rütteln. Zu dem 2. Teil Ihrer Frage: Da die Rente eben eine Zeitrente ist, ist der Zeitraum Ihrer Reha ausgeschlossen, da dieser nicht in den Zeitraum ab dem Beginn des 7. Monats reinfällt. Es ist somit alles richtig in Ihrem Bescheid. Viele Grüße Nix
Nixam 09.07.2011 | 12:20
Normalerweise sollte auch etwas zum Thema Hinzuverdienst in Ihrem Bescheid stehen. Auf jeden Fall dürfen Sie monatlich EUR 400,-- monatlich brutto dazuverdienen. Zu weiteren Fragen würde ich den Sachbearbeiter in der DRV konsultieren. Viele Grüße Nix
Volkeram 09.07.2011 | 12:35
zu 1 : Wie ihnen die Rentenversicherung doch im Bescheid geschrieben hat, beginnen befristete EM-Renten IMMER erst ab dem 7. Monat nach Antragstellung. Also Antrag 25.8.10 - Rente ab 1.3.2011 Das sind die 7 Monate . Hier zum Nachlesen : http://www.rententips.de/rententips/grv/em/index.php Außerdem bekommen Sie eine sog. Arbeitsmarktrente und keine volle EM-Rente die nur auf medizinischen Gründen beruht. Diese Arbeitsmarktrente kann niemals unbefristet gezahlt werden , sondern es muss hier vor Ablauf immer wieder rechtzeitig ein Verlängerunghsantrag gestellt werden - bis zur Regelaltersgrenze. zu 2 : aus einer Reha können Sie zwar Arbeitsunfähig entlassen werden, aber nicht " Arbeitsunfähig unter 3 Stunden ". So eine Einschränkung der Arbeitsunfähigkeit gibt es nicht. Entweder ist man Arbeitsunfähig oder Arbeitsfähig. Sie meinen wahrscheinlich , das Sie als ERWERBSunfähig unter 3 Stunden entlassen wurden. Den Eintritt ( also den Tag ) der Erwerbsminderung bestimmt einzig und alleine der med. Dienst der RV nach umfangreichen med. Ermittlungen. Das KANN z.b. auch der Tag der Rehaantragstellung sein - muss es aber nicht. Es kann auch letzte Tag der Reha sein , ein Tag wo Sie z.b.operiert wurden, es kann der Tag des EM-Antrages oder jeder xbeliiebige andere Tag sein, den der med. Dienst der RV ermittelt. Darauf haben SIE keinen Einfluss und können diesen Tag nicht bestimmen. In ihrem Falle ist also alles korrekt gelaufen. Die Hinzuverdienstgrenzen sehen Sie doch auf ihrem Rentenbescheid. Lesen Sie ihn sich bitte man in Ruhe genau durch. Bei einer vollen EM-Rente können Sie rentenunschädlich bis zu 400 Euro pro Monat dazuverdienen.
Volkeram 09.07.2011 | 14:42
Jede Beschäftigungsaufnahme oder selbständige Tätigkeit ist der RV unverzüglich zu melden. Es wird dann geprüft ob diese Tätigkeit und/ oder der Umfang der Tätigkeit schädliche Auswirkungen auf die bezogene EM-Rente hat. Die Aufnahme einer Tätigkeit ( selbstständig oder angestellt - Höhe des Verdienstes hin oder her ) KANN unter gewissen Umständen rentenschädlich sein. Auch darf man eben bei einer vollen EM-Rente nur unter 3 Stunden täglich tätig sein . Überschreiten Sie die erlaubte Stundenanzahl , den erlaubten Hinzuverdienst oder widerspricht die Art und Weise ihrer Tätigkeit den Voraussetzungen unter denen Sie die EM-Rente bewilligt bekommen haben , KANN ihnen eben die volle EM-Rente zumindest gekürzt , in eine teilweise EM-Rente herab gestuft oder ganz wieder entzogen werden. Die RV hält sich eben mit solchen Sätzen wie im Rentenbescheid quasi alles offen...
Martinam 09.07.2011 | 18:31
Zitat von Anna anzeigenausblenden
Hallo Anna, arbeitsunfähig ist nicht gleich erwerbsgemindert. Arbeitsunfähigkeit kommt aus dem Recht der Krankenversicherung. Es bedeutet, dass sie aufgrund einer Krankheit derzeit nicht arbeiten können. So kann schon sein, dass wegen eines Schnupfens arbeitsunfähig sind. Erwerbsgemindert sind Sie dagegen, wenn sie auf dem "Allgemeinen Arbeitsmarkt" länger als sechs Monate jede denkbare Tätigkeit unter sechs Stunden nicht mehr ausüben können. Da Ihre Rehamaßnahme vor Ihrem Rentenantrag war, würde ich eventuell Widerspruch einlegen (sofern noch möglich), bzw. einen Überprüfungsantrag stellen und mich auf den Reha-Entlassbericht beziehen. Eventuell gibt es noch eine Nachzahlung. Hilfreich wäre die Unterstützung durch einen Fachanwalt, Sozialverband (VdK, SVD,...) oder Gewerkschaften. Sollten Sie vor dem 01.03.2011 noch eine andere Sozialleistung (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld) erhalten haben, geht allerdings die Nachzahlung bis zur Höhe der Leistung an die zahlende Stelle.
Bierbauchträgeram 09.07.2011 | 20:53
Bei Fragen zum Rentenbescheid können Sie sich auch an die örtlichen DRV-Beratungsstellen wenden. Da der Andrang groß ist, empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in Ihrer Rentensache.
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