zu 1 :
Wie ihnen die Rentenversicherung doch im Bescheid geschrieben hat, beginnen befristete EM-Renten IMMER erst ab dem 7. Monat nach Antragstellung.
Also Antrag 25.8.10 - Rente ab 1.3.2011
Das sind die 7 Monate . Hier zum Nachlesen :
http://www.rententips.de/rententips/grv/em/index.php
Außerdem bekommen Sie eine sog. Arbeitsmarktrente und keine volle EM-Rente die nur auf medizinischen Gründen beruht. Diese Arbeitsmarktrente kann niemals unbefristet gezahlt werden , sondern es muss hier vor Ablauf immer wieder rechtzeitig ein Verlängerunghsantrag gestellt werden - bis zur Regelaltersgrenze.
zu 2 :
aus einer Reha können Sie zwar Arbeitsunfähig entlassen werden, aber nicht " Arbeitsunfähig unter 3 Stunden ". So eine Einschränkung der Arbeitsunfähigkeit gibt es nicht. Entweder ist man Arbeitsunfähig oder Arbeitsfähig. Sie meinen wahrscheinlich , das Sie als ERWERBSunfähig unter 3 Stunden entlassen wurden.
Den Eintritt ( also den Tag ) der Erwerbsminderung bestimmt einzig und alleine der med. Dienst der RV nach umfangreichen med. Ermittlungen. Das KANN z.b. auch der Tag der Rehaantragstellung sein - muss es aber nicht.
Es kann auch letzte Tag der Reha sein , ein Tag wo Sie z.b.operiert wurden, es kann der Tag des EM-Antrages oder jeder xbeliiebige andere Tag sein, den der med. Dienst der RV ermittelt. Darauf haben SIE keinen Einfluss und können diesen Tag nicht bestimmen.
In ihrem Falle ist also alles korrekt gelaufen.
Die Hinzuverdienstgrenzen sehen Sie doch auf ihrem Rentenbescheid. Lesen Sie ihn sich bitte man in Ruhe genau durch. Bei einer vollen EM-Rente können Sie rentenunschädlich bis zu 400 Euro pro Monat dazuverdienen.