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VieleFragen Reha /EU-Rente

von CBKB29.12.2008 | 07:03
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, Bitten um Hilfe Mein Mann(53J.) ist seit 1.8.07 arbeitslos, schwer behindert (40% seit1999,Erhöhung April 07 auf 60% erneute Erhöhung Feb. 2008 70%- Herzerkr., Lungenkr., Wirbelsäulenbeschw., Schwerhörig durch Tinnitus, Seel. Störungen ) Gutachten erstellt über die AfA Oktober 07 ( 6 Std und mehr, Stundenanzahl laut Sachbearbeiter zum Erhalt des vollen ALG1), allerdings mit so vielen Einschränkungen, dass so ein Arbeitsplatz nicht zu finden sei. Es soll ein Antrag auf Teilhabe im Arbeitsleben gestellt werden. Gefordert - gemacht. DRV-Bund schickt Antrag daraufhin erfolgte Untersuchung (Juli 08) beim Orthopäden ( Rückenleiden ). Es folgt ein Termin beim Gutachter der DRV ( Herz-Lungenarzt ) Okt.08 . Zwischen zeitlich Termin beim Sachbearbeiter von der AfA, er meinte nun, wir hätten einen Antrag auf EU-Rente stellen sollen, es gibt keinen Arbeitsplatz mit diesen Einschränkungen, mein Mann sollte sich doch was Ehrenamtliches suchen. Anfang Dezember kommt ein Antrag für eine Reha ( Herz). Rückfrage bei der DRV wegen dem Gutachten, dies wurde daraufhin zugesandt.(23.12.08) Mein Mann kann keine Arbeiten von wirtschaftlichem Wert verrichten, unter 3Std.- Leistungen zur med Reha - nein, Leistung auf Teilhabe am Arbeitsleben - ja ( was bedeutet diesl - weil der Antrag lautet???) Wie sollen wir nun vorgehen, Antrag auf Reha wurde bevor wir Einsicht in das Gutachten hatten, an die DRV zurückgeschickt. Haben das Gutachten so verstanden, dass mein Mann die volle EU-Rente erhalten würde. Was ist nun mit dem Reha-Antrag? Was ist mit der Zuzahlung bei einer Reha-Maßnahme? Zusatzausgaben sind bei uns nicht drin!( Seit 17.12.08 arbeitslos ohne Bezüge) Wenn Reha kann man nachträglich, ambulante Reha wünschen? Heißt es Reha-Maßnahme erstmal abwarten, was die bringen könnte. Wird die Reha über das Gutachten des Gutachter von der DRV, gestellt? Was passiert mit dem Ergebnis von diesem Gutachten, wenn ein anderes folgen sollte? Sollen wir einen EU-Rente Antrag noch stellen, oder geht das nun automatisch? Kann man diesen per Post schicken? Sind im Moment ziemlich durcheinander, wir fühlen uns richtig ausgeliefert. Erst bei der AfA dieses hin und her ( Vom Gesundheitszustand her hätten wir gleich einen EU-Rente Antrag gestellt, haben dem Sachbearbeiter vertraut, was er sagt wird schon stimmen, und machten es auch so- Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben). Jetzt haben wir ein Gutachten mit dem Ergebnis wie es dem Zustand meines Mannes auch entspricht, und wissen nicht wie es weiter gehen soll ( wird ). Hoffen auf Hilfe - Tipps vielen,vielen Dank und alles Gute für 2009 CBKB

3 Antworten

Heinericham 29.12.2008 | 08:31
Hallo, die DRV Bund will Ihrem Ehemann vermutlich eine Teilhabe am Arbeitsleben bewilligen, da diese im Gutachten befüwortet wird. Bei einer solchen Rehabilitationsmaßnahme kann auch antelle von Übergangsgeld eine Rente bis zum Abschluss der Reha bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ab Besten ist, sie rufen bei der Sachbearbeitung bei der DRV Bund an und fragen nach, was dort anhand des Guachten genau entschieden wurde. Nur so werdne Sie herausfinden, was aufgrund des Gutachten geplant ist. Weiterhin kann Ihr Ehemann jederzeit einen Antrag auf Rente stellen, auch wenn das Verfahren hinsichtlich der Rehabilitation noch nicht abgeschlossen ist. MfG
Corlettoam 30.12.2008 | 07:33
Das bei Ihrem Mann einiges " schief " gelaufen ist - um es mal vorsichtig zu sagen - haben Sie ja schon selbst richtigerweise erkannt. Warum Sie bzw. ihr Mann sich allerdings seit 1,5 Jahren nicht vernünftig und vor allem bei den richtigen Stellen erkundigt haben und dies erst jetzt tun, verstehe wer will..... Lt. Gutachten der Rentenversicherung ist ihr Mann ja nur unter 3 Std. ERWERBSunfähig und bekäme damit die volle EM-Rente. Das Gutachten der Agentur für Arbeit ( über 6 Stunden ARBEITSfähig ) spielt hierbei keine Rolle, da dieses ja rein wegen der Zahlung des ALG I erstellt wurde und nicht auf die Erwerbsfähigkeit an sich abzielt ( sondern nur auf die Arbeitsfähigkeit ) Außerdem haben Sie mit der Agentur für Arbeit ja im Prinzip nichts mehr zu tun, da der Bezugszeitraum ( 1 Jahr ) des ALG I doch schon seit 1.8.08 abgelaufen ist ! Und natürlich geht Reha VOR Rente. Das heisst , würde ihrem Mann jetzt eine med. Reha seitens der DRV genehmigt , müssten er diese auch antreten. Ein dann erstelltes Rehagutachten würde natürlich ( da zeitlich aktueller und ausführlicher als das " ambulante " 1. Gutachten ) höher - entscheidend für eine EM-Rente - bewertet. Wobei das 1. Gutachten selbstverständlich auch bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Rente berücksichtigt wird und im Normalfall müssten beide Gutachten ja auch dieselbe Aussage hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit haben.
CBKBam 30.12.2008 | 17:53
Ja, es ist viel Zeit vergangen mein Mann ( 53J.) erhielt 15 Mon ALG1von Sep07 bis Dez.08. Wir haben alle Termine bei der AfA Ärzte und Gutachter wahr genommen und getan was uns gesagt wurde ( die werden schon wissen was richtig ist ) Am 23.12.08 haben wir das Gutachten erhalten und uns sofort Infos geholt - erlesen jetzt wußten wir ja woran wir sind. Am 09.01.09 haben einen Termin bei der DRV werden uns beraten lassen und Rente beantragen.Danke CBKB
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