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Experten-Antwort

Vier Jahre keine Berücksichtigung bei voller Erwerbsminderung

von hachy0108.04.2020 | 20:53
54 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In dem Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung Bund steht: bei Renten wegen Verminderung der Erwerbsfähigkeit werden zusätzlich die Entgeltpunkte für die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht berücksichtigt, wenn sich dadurch ein höherer Durchschnittswert für die Vergleichsbewertung ergibt. Was hat es damit auf sich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hachy01,

"Siehe hier" hat es bereits genau auf den Punkt gebracht. Seinen Ausführungen haben wir nichts mehr hinzuzufügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 08.04.2020 | 21:18
Hallo Hachy01, auf dieser Seite https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsmind… ist es etwas verständlicher ausgedrückt, was damit gemeint ist: >>Außerdem werden die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung bei der Bewertung der Zurechnungszeit nicht berücksichtigt, wenn dies für den Versicherten günstiger ist. Das heißt: Wer wegen seiner Erkrankung keine Überstunden mehr machen konnte, in Teilzeit gewechselt ist oder lange Krankheitszeiten hat, muss sich keine Sorgen machen, dass sich dies negativ auf die Rentenhöhe auswirkt.<<
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