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Experten-Antwort

Vierjahresfrist bei Reha bei chronischer Erkrankung

von Dennis24.06.2012 | 16:03
4448 Ansichten
2 Antworten

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War vom 22. Juli 2008 bis 13. August 2008 in Reha. Wann ist die Vierjahresfrist abgelaufen Kann der neue Antrag problemlos am 22.Juli 2012 gestellt werden oder wartet man besser bis zum 13.August 2012 um auf der sicheren Seite zu sein.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.06.2012 | 17:23

Hallo Dennis,

„Fritzi“ ist zuzustimmen. Unter dem folgenden Link, können Sie dies auch nachlesen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_12R3.1

„Bei Anträgen innerhalb der Vier-Jahres-Frist sind dringende gesundheitliche Gründe nicht zu prüfen, wenn der Zeitpunkt der Entscheidung weniger als 3 Monate vor Fristablauf liegt, da unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeit und der jeweiligen Belegungssituation ein entsprechender Zeitraum bis zur Aufnahme zu berücksichtigen ist. Bei Bewilligung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist der Bescheid mit einem Zusatz zu versehen, dass die Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht vor Ablauf der Vier-Jahres-Frist angetreten werden darf; Krankenkasse und Klinik sind durch einen entsprechenden Zusatz ebenfalls zu benachrichtigen.“

1 Antworten

Fritziam 24.06.2012 | 16:40
Den Antrag können Sie ruhig schon am 22. Juli stellen. Bis zur Genehmigung und dem Antritt der Reha ist die Vierjahresfrist längst um.
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