Ist es möglich, vermögenswirksame Leistungen, resultierend aus Betriebvereinbarungen oder Tarifverträgen auch in private Riester-Verträge überweisen zu lassen oder kann der Arbeitgeber dies auf die Anlageformen beschränken wo es die Arbeitnehmersparzulage gibt (Bausparen, AKtien) ? Konkret geht es um die vL im Öffentlichen Dienst.
Bei der betrieblichen Altersvers, weiß ich, daß das machbar ist. In der Metalllindustrie gibt es vL nur noch für Altersvorsorge (Metallrente).
Danke für fachkundige Antworten!