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Experten-Antwort

VL in Riester-BSV, Nachfrage zum Beitrag 31.01.

von Ulrike Schulte04.02.2013 | 15:39
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2 Antworten

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Lieber Experte, noch eine wichtige Nachfrage: bei Arbeitnehmern des öDie wird im Arbeitsvertrag auf den jeweiligen Tarif-vertrag verwiesen. Der wiederum verweist bei VL auf das 5. VermBG. Für uns ist aus der Aufzählung der Anlageformen nicht erkennbar, dass auch "geriestert" werden darf. Gibt es nachlesbare Ausführungen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrike, Ihre Anfrage vom 31.01.2013 bezog sich auf die Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL), Ihre am 04.02.2013 gestellte Frage betrifft Vermögenswirksame Leistungen (VL). Zur Differenzierung: VL sind nach §82(4) EStG keine Altersvorsorgebeiträge nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz und somit auch nicht riesterfähig. Davon abweichend kann anstelle der VL der Arbeitgeber, wenn dies tarifvertraglich vereinbart ist, AVWL zahlen, welche dann in einen entsprechenden Riestervertrag eingezahlt auch förderfähig sind.

Sieht der TVöD keine AVWL vor, so können lediglich VL in Anspruch genommen werden. Alles weitere erfragen Sie bitte direkt in den Personalabteilungen der jeweiligen Unternehmen / Arbeitgeber.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

egalam 05.02.2013 | 16:03
VL ist auch viel besser als der AV-Zwang.
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