Hallo Ulrike, Ihre Anfrage vom 31.01.2013 bezog sich auf die Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL), Ihre am 04.02.2013 gestellte Frage betrifft Vermögenswirksame Leistungen (VL). Zur Differenzierung: VL sind nach §82(4) EStG keine Altersvorsorgebeiträge nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz und somit auch nicht riesterfähig. Davon abweichend kann anstelle der VL der Arbeitgeber, wenn dies tarifvertraglich vereinbart ist, AVWL zahlen, welche dann in einen entsprechenden Riestervertrag eingezahlt auch förderfähig sind.
Sieht der TVöD keine AVWL vor, so können lediglich VL in Anspruch genommen werden. Alles weitere erfragen Sie bitte direkt in den Personalabteilungen der jeweiligen Unternehmen / Arbeitgeber.