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Experten-Antwort

Voll Erwerbsgemindert hinzuverdienst

von Nello16.12.2016 | 14:54
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich wurde von der RV aufgefordert einen Rentenantrag wegen voller Erwerbsminderungsrente stellen. Meinen einen TZ-Job möchte ich aber nicht aufgeben weil er relativ einfach ist und ich mir meine Zeit einteilen kann wie es mir gesundheitlich geht. Das Problem ist dass ich dort 900 € brutto verdiene. Darf ich das dann noch wenn ich voll Erwerbsgemindertenrente bekomme. Was passiert wenn ich dann doch diesen Job ausübe um ihn nicht zu verlieren? Ich bekomme dort nämlich immer nur einen 10 Monatsvertrag.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Erwerbsminderungsrente beträgt derzeit mtl. 450 €. Wenn Sie mehr verdienen wird die Erwerbsminderungsrente je nach den für Sie individuell geltenden Hinzuverdienstgrenzen als 3/4, 1/2 oder 1/4-Teilrente ausbezahlt.

Die für Sie geltenden individuellen Hinzuverdienstgrenzen teilt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger mit. Siehe hierzu auch die Ausführungen von KSC.

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10 Antworten

KSCam 16.12.2016 | 15:21
Wenn Sie mehr als einen 450 € Job haben, bekommen Sie auf keinen Fall die volle EM Rente ausbezahlt. Die entsprechenden Grenzen für ein Teil EM Rente entnehmen Sie Ihrer letzten Rentenauskunft, sollten Sie keine aktuelle Rentenauskunft besitzen, rufen Sie Montagfrüh Ihre Sachbearbeitung an (Tel Nr steht im Schreiben mit dem die DRV Sie aufgefordert hat) und fordern die Rentenauskunft an, bzw. fragen gleich konkret nach, wenn Sie den Sachbearbeiter am Telefon haben. Auf den Tipp zum Telefon zu greifen hätte man auch selbst kommen können.....:) Schönes WE
Franz-Josefam 16.12.2016 | 15:36
Die DRV fordert nicht dazu auf, Rentenanträge zu stellen. Sie informiert höchstens darüber, dass eventuell ein Rentenanspruch bestehen könnte. Das klingt nicht gerade danach, dass Sie auf Kosten Ihrer Restgesundheit arbeiten würden. Und deshalb ist fragwürdig, ob Sie tatsächlich voll erwerbsgemindert sind.
Taxmanam 16.12.2016 | 15:46
Doch, nach einer reha hab ich auch so ein Schreiben bekommen, dass ich nur noch teilweise erwerbsfähig sei und einen rentenanteil stellen soll.
Franz-Josefam 16.12.2016 | 15:57
Und stand in dem Schreiben etwa drin, "Wir fordern Sie hiermit auf, unverzüglich einen Rentenantrag zu stellen, da wie ansonsten strafrechtliche Schritte gegen Sie einleiten werden?"
Taxmanam 16.12.2016 | 15:47
Doch, nach einer reha hab ich auch so ein Schreiben bekommen, dass ich nur noch teilweise erwerbsfähig sei und einen rentenanteil stellen soll.
Franz-Josefam 16.12.2016 | 16:24
Ob das wirklich egal ist, entscheidet der sozialmedizinische Dienst der DRV. 3 Arbeitstunden täglich könnten bereits problematisch sein, da das gestzliche Limit bei UNTER 3 Stunden liegt.
Nelloam 16.12.2016 | 16:14
Nein im Schreiben steht: Zitat "wir fordern sie auf innerhalb 6 Wochen ein Formblatt auszufüllen". Sonst würde ja dort stehen dass man innerhalb 6 Wochen einen Antrag stellen KANN , oder nicht? Und du Franz -Fritze was wisst du von meiner Gesundheit? Es ist doch egal ob ich täglich 3 Stunden im Büro sitze und Telefondienst mache oder 3 Stunden auf dem Klo!!
Nelloam 16.12.2016 | 17:02
Was geb ich mich noch mit so Volldeppen ab die nichtmal genau wissen wieviel Stunden ich in der Woche arbeite. Und nochwas im Schreiben steht es ist keine Untersuchung nötig! Und nun bin ich weg und geb mich nicht mehr mit diesem Forum ab
Taxmanam 16.12.2016 | 18:53
Ich müsste das raus suchen. Irgendwas sinngemäß wie " nach unseren Informationen sind sie nicht mehr voll erwerbsfähig . Stellen Sie deshalb einen Antrag auf emr".
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