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Experten-Antwort

Voll erwerbsgemindert - ohne Rente

von was nun26.09.2013 | 20:13
2810 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Hallo an die Experten, Ratgebenden und Leser, welche Konsequenzen hat ein erteilter Bescheid, in dem die volle Erwerbsunfähigkeit zwar bestätigt wird, aber aus versicherungsrechtlichen Gründen (3/5) kein Rentenanspruch besteht? 1. Ist man dann auf Dauer oder befristet voll erwerbsunfähig? 2. Was bedeutet das für das ungekündigte Arbeitsverhältnis? 3. Schließt das auch die Leistungen einer privaten oder beruflichen Zusatzversicherung aus, da ja im Prinzip Ablehnungsbescheid? 4. Müssen Leistungen erstattet werden? Der Zeitraum - da rückwirkend beurteilt - überschneidet sich mit genehmigten Leistungen (zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form von Zuschüssen für Arbeitsmittel, Übergangsgeld vom selben Rententräger) und Kranken- bzw. Arbeitslosengeld. 5. Kann die Rentenanwartschaft (die heute inzwischen erfüllt wäre) auf EMR niemals wieder entstehen? 5. Wenn keine Beiträge mehr entrichtet werden können, entfällt damit auch die Anwartschaft auf eine Altersrente? 6. Wenn ich nun nicht versorgt bin, bleibt mir nur die Grundsicherung? Vielen Dank für das Interesse und Antworten im Voraus. Gruß was nun

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung müssen sowohl die medizinischen als auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Frage, ob Sie auf Dauer oder befristet erwerbsgemindert sind, wurde vermutlich mit dem Bescheid nicht festgestellt, da es aufgrund der fehlenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen

nicht zur Rentenzahlung kommt. Sollten Sie allerdings einen Antrag auf Grundsicherung stellen, prüft die Rentenversicherung im Auftrag des Sozialhilfeträgers, ob Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind.

Sofern eine dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt wird und die übrigen Voraussetzungen ("Bedürftigkeit") erfüllt sind, haben Sie Anspruch auf Grundsicherung.

Ob Sie Leistungen aus einer privaten Versicherung aufgrund einer Erwerbsminderung erhalten können, müssen Sie separat prüfen lassen. Gemäß der Feststellung der Rentenversicherung liegt bei Ihnen eine Erwerbsminderung vor, lediglich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Ein Ablehnungsbescheid der Rentenversicherung schließt nicht automatisch Leistungen privater Versicherungen aus.

Bereits erhaltene Leistungen müssen nicht erstattet werden.

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen können zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden. Allerdings wird bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt sind, darauf abgestellt, ob diese zum Zeitpunkt des Leistungsfalls (= Eintritt der Erwerbsminderung) erfüllt sind.

Ob die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllt sind, wird getrennt von der Erwerbsminderungsrente betrachtet. Für die Regelaltersrente benötigt man u.a. 5 Beitragsjahre. Sind diese bereits jetzt erfüllt, besteht auch der Anspruch mit dem entsprechenden Lebensjahr, d.h. dieser Anspruch verfällt dann nicht mehr.

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1 Antworten

Nina2am 27.09.2013 | 11:19
Die prüfen ohnehin selbst, manchmal sehr, sehr kritisch. Jedenfalls bekam eine Bekannte schon 2 Jahre volle Erwerbsminderungsrente, bis die private BU-Versicherung nach Klage endlich zahlte.
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