Ein Hallo an die Experten, Ratgebenden und Leser,
welche Konsequenzen hat ein erteilter Bescheid, in dem die volle Erwerbsunfähigkeit zwar bestätigt wird, aber aus versicherungsrechtlichen Gründen (3/5) kein Rentenanspruch besteht?
1.
Ist man dann auf Dauer oder befristet voll erwerbsunfähig?
2.
Was bedeutet das für das ungekündigte Arbeitsverhältnis?
3.
Schließt das auch die Leistungen einer privaten oder beruflichen Zusatzversicherung aus, da ja im Prinzip Ablehnungsbescheid?
4.
Müssen Leistungen erstattet werden?
Der Zeitraum - da rückwirkend beurteilt - überschneidet sich mit genehmigten Leistungen (zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form von Zuschüssen für Arbeitsmittel, Übergangsgeld vom selben Rententräger) und Kranken- bzw. Arbeitslosengeld.
5.
Kann die Rentenanwartschaft (die heute inzwischen erfüllt wäre) auf EMR niemals wieder entstehen?
5.
Wenn keine Beiträge mehr entrichtet werden können, entfällt damit auch die Anwartschaft auf eine Altersrente?
6.
Wenn ich nun nicht versorgt bin, bleibt mir nur die Grundsicherung?
Vielen Dank für das Interesse und Antworten im Voraus.
Gruß
was nun