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Experten-Antwort

voll erwerbsunfähig- noch bestehendes Arbeitsverhältnis

von :-)29.06.2011 | 10:50
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe rückwirkend mein Rehaantrag als voll EU rente bewilliigt bekommen. Nun meine Frage. Mir würden noch ca. 1,3 Jahre Arbeitslosengeld ! zustehen, die verliere ich oder? Muss ich Arbeitsgeber mitteilen, dass ich nun volle EUrente haben? Er weis nur das ich eine beantraqgt habe. Wenn ich jetzt Arbeitsverhältnis löse (Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch bei EU rente) und eine Nachzahlung ( Urlaub usw) erhalte, wird dadurch meine EU rente bekürzt?? Vielen Dank für Eure Antworten ;.)

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Agentur für Arbeit wird Ihnen leider kein Arbeitslosengeld bewilligen, da Sie bei einem Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen.

Sofern sich noch vom Arbeitgeber zu zahlende Beträge ergeben, die dem Zeitraum vor Rentenbeginn zuzurechnen sind, erfolgt keine Anrechnung auf die gewährte Rente.

Ihrem Arbeitgeber müssen Sie schon mitteilen, dass Sie nun die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Sie werden schließlich dort nicht mehr berufstätig sein. Sofern Sie eine Rente auf Zeit erhalten, ruht während des Rentenbezuges das Arbeitsverhältnis und lebt ggf. (sofern die Zeitrente nicht verlängert wird) wieder auf. D.h. dass sie nach dem Ende der Zeitrente ihr Arbeitsverhältnis bei Ihrem Arbeitgeber fortsetzen.

Sollten Sie noch Geldleistungen vom Arbeitgeber bekommen, teilen Sie dies aufgrund der Ihnen auferlegten Mitteilungsverpflichtung Ihrem Rentenversicherungsträger mit, damit dieser prüfen kann, ob eine Anrechnung zu erfolgen hat.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Zunächst einmal: Was ist so schlimm daran, ihrem Arbeitgeber zu sagen, dass Sie nun eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten? Allein im Rahmen der allgemeinen Gepflogenheiten sollte dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer mitgeteilt werden, warum Sie nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit nicht wieder aufnehmen.

Da Sie einen Anwalt eingebunden haben, habe ich jedoch den Verdacht, dass es zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen noch einiges geklärt werden muss.

Hat Ihnen Ihr Anwalt denn mitgeteilt, wie die weiteren Schritte aussehen, wenn Sie ohne weitere gesonderte Mitteilung nicht mehr zum Arbeitgeber gehen und stattdessen zu Hause bleiben? Sicher ist nur, dass die Rentenversicherung die Arbeitgeber über die Rentenbewilligung nicht in Kenntnis sitzt. Dies ist allein schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.

Das Arbeitsentgelt muss während der Rentenbezugszeit (also ab 10/2009) erzielt worden sein, damit es auf die Rente anzurechnen ist. Dies gilt u.a. für Urlaubsabgeltungen oder einmalig gezahlte Arbeitsentgelte, die erst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt werden.

Aufgrund Ihrer Mitteilungsverpflichtung, die Sie als Rentner gebenüber dem Rentenversicherungsträger haben, müssten Sie dann die vom Arbeitgeber gezahlten Beträge der Rentensachbearbeitung mitteilen, damit diese dann die Anrechnung auf die Rente prüfen kann.

Ohnehin wird die Rentensachbearbeitung sich auch aus diesem Grunde noch mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen oder dies bereits getan haben, was dann auch die o.g. Aussage Ihres Anwaltes erklären würde.

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2 Antworten

Volkeram 29.06.2011 | 12:40
Wenn Sie jetzt für immer ( also bis zur Altersrente ) in EM-Rente bleiben , geht ihnen der Restanspruch auf ALG I natürlich verloren. Als EM-Rentner können Sie kein ALG I mehr beziehen, da Sie ja dem Arbeitsmakrt und der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung stehen. Ansonsten und grundsätzlich bleibt ein ALG I Anspruch auch immer nur für 4 Jahre bestehen : " Nach § 147 Absatz 3 SGB III kann der Anspruch auf ALG I nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html ABER, durch den Bezug einer befristeten Erwerbsminderungsrente gilt dies nicht und der Anspruch auf Arbeitslosengeld geht grundsätzlich nicht verloren und kann nach Ablauf der Befristung geltend gemacht werden ! Und während des Bezuges einer EM-Rente erwirbt man sogar noch neue ALG I Ansprüche. Die RV zahlt nämlich Pauschalbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für Sie ein. " Die Zeit des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt nach § 26 Abs. 2 Nr. 3 des dritten Sozialgesetzbuchs als versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung. Das trifft dann zu, wenn die Betroffenen unmittelbar vor dem Bezug der Rente als Arbeitnehmer versicherungspflichtig waren oder Arbeitslosengeld I oder – solange es diese Leistung noch gab – Arbeitslosenhilfe erhalten hatten. " http://www.geldtipps.de/?softlinkID=11360 Die genaue Anspruchsdauer die Sie dann in der Zeit der Berentung neu erwerben bzw. erworben haben, kann ihnen aber nur die Agentuir für Arbeit dann später genau mitteilen. Die neue Anspruchsdauer entspricht aber NICHT der die man für ein " richtiges " versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erhält ( 12 Monate und länger ), sondern ist - erheblich - kürzer ! Und ihren Arbeitgeber MÜSSEN Sie nicht zwangsläufig von der EM-Rente informieren. Warum sollten Sie dies tun ? Um womöglich schlafende Hunde zu wecken ? Allenfalls gebietet dies vielleicht die Moral und der Anstand .Aber sonst rein gar nichts ! Falls der AG aber bei ihnen mal konkret dazu nachfragt, müssen Sie ihm natürlich korrekt antworten und die Konsequenzen dann daraus ( wie z.b. einer Kündigung ) auch tragen. Da bei ihnen ja keine automatische vertragliche oder tarifliche Regelung besteht, kann der AG Sie dann nur fristgerecht kündigen ( aus persönlichen Gründen wegen langer Erkrankung und schlechter Zukunftsprognose ) - wenn er Sie denn überhaupt " los werden " will. Sonst ruht das Arbeitsverhältnis eben bis zum St. Nimmerleisntag bzw. solange , bis Sie es nach der Berentung ( falls EM-Rente nicht verlängert wird oder Sie keine Verlänergung begehren ) wieder aufnehmen können. Dann gehen Sie wieder zur Arbeit und nehmen diese bei ihrem AG wieder normal auf. Aber viele AG wollen natürlich genau dies Risiko nicht eingehen und werden das Arbeitsverhältnis dann entweder gleich kündigen oder versuchen es im beiderseitigen Einvernehmen ( Aufhebungsvertrag ) aufzulösen. In jedem Falle sofort dann ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und beraten lassen, um möglichst dann noch viel Geld ( im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ) herauszuschlagen Resturlaub v o r Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der AG aber nur freiwillig auszahlen ( und das wird er nicht machen ). Einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht. Verweigert er dies haben Sie Pech gehabt. Erst bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses MUSS er dies dann auf jeden Fall tun. Auch u.a. darum ( weil immer mehr Urlaub aufläuft der letztlich bezahlt werden muss ! ) wird er das Arbeitsverhältnis frühzeitig beenden wollen... .
:-)am 29.06.2011 | 12:07
vielen dank für Ihre antwort. Mein Anwalt meint jedoch ich bin nicht verpflichtet meinem Chef mitzuteien, dass ich voll erwerbsunfähig bin. Ich komme mir da ein bischen komisch vor denn mein Menschenverstand sagt mir mein Chef müsste es wissen. Wie ist es mir Einkünften von 2009 und 2010 Habe Rentenantrag im Januar 2011 gestellt dieser ist jedoch rückwirkend von 10.2009 genehmigt worden. Wenn ich nicht krank gewesen wäre hätte ich ja meinen Urlaub nehmen können so steht dieser noch an. Bei einer Auszahlung würd eder mir dann angeerechnet?? Danke für Antwort
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