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Experten-Antwort

Vollarbeiten trotz Erwerbsminderungsrente

von Freeger06.12.2018 | 19:28
117 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Mein Vater soll durch die Folgen einer Op wegen eines Tumors in die volle Erwerbsminderungsrente für mindestens zwei Jahren. Angaben zu meinem Vater: 59 Jahre alt, 42 Jahre gearbeitet und bezieht nun seit circa einem Jahr Krankengeld. Ein 100% Schwerbehindertenausweis liegt vor. Da er allerdings durch die Erwerbsminderungsrente finanziell starke Einbußen hat überlegt er diese nicht anzutreten und wieder in ein volles Arbeitsverhältnis zu gehen um erstens seine monatliche Rente zu steigern und zweitens keine 11% Abschläge hinnehmen zu müssen. Momentan befindet er sich in der Reha und würde dann sofort nach der Reha wieder arbeiten gehen. Nun meine Frage 1. Darf er das? 2. Muss er Krankengeld zurück bezahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern Ihr Vater von seiner Krankenkasse nicht in seinem Dispositionsrecht eingeschränkt ist, hat er alle Gestaltungsmöglichkeiten.

Unter Umständen kommt eine stufenweise Wiedereingliederung in Betracht. Eine stufenweise Wiedereingliederung hat zum Ziel, arbeitsunfähige Versicherte, die ihre bisherige Tätigkeit nur teilweise verrichten können, „stufenweise“ an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen. Die Wiedereingliederung erfolgt in Absprache zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber, behandelndem Arzt, Arzt der Rehabilitationseinrichtung, dem Betriebsarzt und dem Leistungsträger (Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger).

Sollte sich herausstellen, dass Ihr Vater gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten kann, besteht ggf. ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Hierfür muss ein entsprechender Rentenantrag gestellt werden.

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7 Antworten

Danielaam 06.12.2018 | 19:36
Doch das darf er, kein Problem. Das Krankengeld muss er nicht zurück zahlen
Freegeram 06.12.2018 | 19:47
So meinte ich das im Internet auch gelesen zu haben. Könnte er denn auch eine Art Eingliederungshilfe beziehen? Er ist sich zwar sicher das er arbeiten kann, weiß es aber natürlich nicht bevor er noch nicht wieder gearbeitet hat. Und welche Möglichkeit würde es dann geben wenn er es dennoch nicht schafft voll zu arbeiten? Es tut mir Leid das ich so viel Frage nur haben wir aus so vielen Quellen so vieles gehört da möchte ich nun einfach sicher gehen.
PeterTam 07.12.2018 | 06:48
Zitat von Freeger anzeigenausblenden
Er kann, in Absprache mit seinem Arzt und Arbeitgeber nach dem Hamburger Model eine Wiedereingliederung beantragen. Da er gerade aus der Reha kommt und auch noch einen GdB von 100 hat, ist das nicht ganz so einfach, weil alle Parteien zustimmen müssen. Sollte er es Gesundheitlich nicht schaffen, kann er immernoch den Rentenantrag stellen.
Freegeram 07.12.2018 | 10:14
Er hat den Antrag noch nicht gestellt. Die volle erwerbsminderung wurde bisher nur in der Reha festgestellt.
Danielaam 07.12.2018 | 10:56
Wenn in der Reha die volle Erwerbsminderung schon festgestellt wurde, ist es nicht ganz einfach, stattdessen eine Teilhabe Lestung von der DRV oder eine Eingliederung von der Krankenkasse zu bekommen. Man kann es versuchen, aber die Erfahrung bi mir hat mir gezeigt, dass sich alle Kostenträger immer ganz schnell der Reha Meinung anschließen. Du kannst natürlich einen Antrag stellen auf LTA und du kannst auch jederzeit ohne Förderung wieder anfangen zu arbeiten
Freegeram 07.12.2018 | 11:16
Gut dann haben sich bei mir die Fragezeichen etwas gelichtet. Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Schorscham 07.12.2018 | 12:44
Zitat von Daniela anzeigenausblenden
Wie viele Reha/-Rentenverfahren haben Sie denn schon durchlaufen, wenn Sie SO viele Erfahrungen gesammelt haben? Ich weiß zum Beispiel aus eigener Erfahrung, dass sich die Rentenversicherungsträger keinesfalls immer ganz schnell der "Reha-Meinung" anschließen, sondern erst nach Auswertung sämtlicher vorliegenden Fakten endgültig entscheiden. Dabei ist ein Reha-Entlassungsbericht nur ein Puzzle-Teilchen von vielen anderen. Vor allem dann, wenn sich ein Betroffener entgegen der Ansicht der Reha-Ärzte für erwerbsfähig hält, wird gründlich geprüft, ob eine LTA-Maßnahme eine Rückkehr ins Erwerbsleben ermöglichen kann. Da aber kein Außenstehender genaue Details kennt, wird der Fragesteller erst nach Beantragung einer LTA-Maßnahme erfahren, wie realistisch die Einschätzung der Reha-Ärzte tatsächlich ist. MfG
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