Sofern Ihr Vater von seiner Krankenkasse nicht in seinem Dispositionsrecht eingeschränkt ist, hat er alle Gestaltungsmöglichkeiten.
Unter Umständen kommt eine stufenweise Wiedereingliederung in Betracht. Eine stufenweise Wiedereingliederung hat zum Ziel, arbeitsunfähige Versicherte, die ihre bisherige Tätigkeit nur teilweise verrichten können, „stufenweise“ an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen. Die Wiedereingliederung erfolgt in Absprache zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber, behandelndem Arzt, Arzt der Rehabilitationseinrichtung, dem Betriebsarzt und dem Leistungsträger (Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger).
Sollte sich herausstellen, dass Ihr Vater gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten kann, besteht ggf. ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Hierfür muss ein entsprechender Rentenantrag gestellt werden.