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Experten-Antwort

Volle befriestete EMR kann man eine multimodale Schmerztherapie in einer Rehaklinik machen?

von Moppi17.10.2019 | 13:42
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe eine volle befriestete Erwerbsminderungsrente und leide an chronischen Schmerzen. Nun hat mir mein Orthopäde eine multimodale Schmerztherapie in einer Schmerzklinik vorgeschlagen. Ich habe nun mich einmal umgehört und auch noch gute Kontakte zu einem Chefarzt einer orthopädischen Rehaklinik, wo ich einmal vor Jahren eine Reha hatte, wegen einer anderen Erkrankung. Da ich weiß,das dort auch eine Schmerztherapie durchgeführt wird, wie in einer akuten Schmerzklinik. Darum meine Frage, kann ich als voller befr.EMR-Rentner auch dort eine multimodale Schmerztherapie durchführen durch Kostenübernahme der KK? Ohne das ich Probleme mit der DRV bekomme, das meine volle befriestete EMR in Gefahr ist? Schließlich machen diese dort die selben Anwendungen und Therapien, wie in einer normalen Schmerzklinik, halt nur das diese eben in einer Rehaklinik ist. Und nichts mit der Rehaklinik zutun hat. Gruß Moppi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moppi,

ob Ihre Krankenkasse die Kosten der von Ihnen angestrebte Schmerztherapie auch in der von Ihnen gewünschten Klinik übernimmt, kann ich leider nicht einschätzen. Dies müssten Sie direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse klären.

Ebensowenig kann ich von hier aus einschätzen, welchen Einfluss die von Ihnen genannte Schmerztherapie auf die bei Ihnen festgestellte Erwerbsminderung haben wird. Fest steht lediglich, dass - soweit durch die Schmerztherapie überhaupt eine wesentlichen Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit eintritt - durchaus auch eine Überprüfung der vom Rentenversicherungsträger festgestellten Erwerbsminderung folgen kann. Dies ist dann letztlich auch unabhängig davon, in welcher Klinik die Schmerztherapie durchgeführt wurde.

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17 Antworten

Moppiam 17.10.2019 | 17:14
Hallo, Hallo, also gehe ich davon aus, wenn ich eine Schmerztherapie mache,egal in welcher Klinik auch immer, auch wenn es in einer Akut-Schmerzklinik ist,das ich von der RV überprüft werden kann, ob ich noch Erwerbsgemindert bin. Vorausgesetzt die DRV bekommt davon Wind, auch wenn es über den kleinen Dienstweg der KK ist. Dann könnte die RV mich zum Gutachter schicken um zu überprüfen ob ich wieder Erwerbsfähig bin bzw. nicht mehr Erwerbsgemindert bin. Auch wenn ich über eine andere innere Erkrankung die volle befr. EMR erhalte. Diese Schmerztherapie würde ich nur machen um meine chronischen Schmerzen in der orthopädischen Erkrankung zu lindern. Diese würden dann wieso nicht mehr weckgehen. Also müsste ich als EMR-Rentner nur zu Hause sitzen im Sessel oder auf dem Sofa und dürfte nichts mehr machen. Nur ambulante Physiotherapie, oder? Was ist wenn die Physiotherapie nicht mehr von der KK genehmigt wird, was ist dann??? Dann müßte ich micht tägl. den Schmerzen stellen. Also ist man als vollbefristeter EMR-Rentner benachteiligt, man darf als in dieser Richtung nichts unternehmen. Gruß Moppi
Logoam 17.10.2019 | 17:34
Zitat von Moppi anzeigenausblenden
Nein, man darf logischerweise alles machen was der eigenen Gesundheit dient. Wenn dadurch die med. Gründe einer EM-Rente beseitigt werden, ist doch perfekt. Wenn das nichts mit den Gründen der EM-Rente zu tun hat, dann wird eine Prüfung das auch nicht ändern. Das aber die DRV das auch prüfen möchte, ist doch ihr gutes Recht.
Miltiam 17.10.2019 | 18:36
Zitat von Silvia anzeigenausblenden
Silvia schrieb

Hallo Moppi

Während dem Bezug der vollen EMR war ich persönlich (im drei - vier Jahresturnus) immer wieder mal zur stationären multimodalen Schmerztherapie.

Diese Klinik ist eine Akut-, Reha- und auch Schmerzklinik, sprich sie deckt unterschiedliche Fachbereiche ab und von daher durch die KK per Versorgungsauftrag (Krankenhaus Akut-Eiweisungsschein) auch belegbar.

Da dort eine multimodale Therapieform angeboten wurde, fanden alle meine relevanten Erkrankungen gleichsam therapeutische Interventionen.

Wie auch im Vorfeld schon nach erfolgter AHB- oder Rehamassnahmen für die KK und/oder DRV, wurde abschließend ein Abschlussbericht zur Feststellung der Restleistungsfähigkeit verfasst.

Man vermerkte darin jedesmal, ob eine Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, oder gar eine Erwerbsfähigkeit Erwerbsunfähigkeit aus Klinik-/Arztsicht anzunehmen sei.

Der Abschlussbericht wurde mit mir vor endgültiger Niederschrift auch erst gemeinsam mit dem Stationsarzt besprochen.

Eine Kopie darüber wurde mir persönlich später zugesandt.

Zudem konnte ich schriftlich vor Abreise verfügen, wem (welchem behandelndem Arzt oder welcher Institution) dieser Bericht zur Einsicht zugänglich gemacht werden durfte.

Da ich immer das offene Gespräch zu KK und DRV geführt habe, mir der Abschlussbericht zudem auch vorab bekannt war und keine "Wunderheilung" mit den Aufenthalten dort einhergingen, habe ich einer Freigabe/Offenlegung an beide Instutionen (KK/DRV) grundsätzlich zugestimmt.

Die DRV sprach mir z.B. beim 1. Verlängerungsgesuch (ich kam just aus der stationären Schmerztherapie als diese anstand) umgehend die volle unbefristete EMR zu.

Eine erneute Überprüfung des EM-Status durch die DRV erfolgte anschließend in all den Jahren des EMR-Bezuges (insgesamt 12 Jahre) nicht.

Auch das Amt für Soziales hat auf meine Erhöhungsgesuche zum GdB aufgrund der Abschlussberichte jedesmal den GdB entsprechend meiner von dort dokumentierten körperlichen Funktionsstörungen angepasst.

Vielleicht helfen Ihnen diese Infos etwas, sich besser vorzustellen, was abschließend so ein Bericht enthält und auch wie ggf. dann eine KK/DRV damit umgehen wird/vermag.

Alles Gute wünscht Silvia

Es gibt leider auch Fälle die genau das Gegenteil ergeben haben. Alles kann, nichts muss.
Silviaam 17.10.2019 | 18:33
Hallo Moppi Während dem Bezug der vollen EMR war ich persönlich (im drei - vier Jahresturnus) immer wieder mal zur stationären multimodalen Schmerztherapie. Diese Klinik ist eine Akut-, Reha- und auch Schmerzklinik, sprich sie deckt unterschiedliche Fachbereiche ab und von daher durch die KK per Versorgungsauftrag (Krankenhaus Akut-Eiweisungsschein) auch belegbar. Da dort eine multimodale Therapieform angeboten wurde, fanden alle meine relevanten Erkrankungen gleichsam therapeutische Interventionen. Wie auch im Vorfeld schon nach erfolgter AHB- oder Rehamassnahmen für die KK und/oder DRV, wurde abschließend ein Abschlussbericht zur Feststellung der Restleistungsfähigkeit verfasst. Man vermerkte darin jedesmal, ob eine Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, oder gar eine Erwerbsfähigkeit Erwerbsunfähigkeit aus Klinik-/Arztsicht anzunehmen sei. Der Abschlussbericht wurde mit mir vor endgültiger Niederschrift auch erst gemeinsam mit dem Stationsarzt besprochen. Eine Kopie darüber wurde mir persönlich später zugesandt. Zudem konnte ich schriftlich vor Abreise verfügen, wem (welchem behandelndem Arzt oder welcher Institution) dieser Bericht zur Einsicht zugänglich gemacht werden durfte. Da ich immer das offene Gespräch zu KK und DRV geführt habe, mir der Abschlussbericht zudem auch vorab bekannt war und keine "Wunderheilung" mit den Aufenthalten dort einhergingen, habe ich einer Freigabe/Offenlegung an beide Instutionen (KK/DRV) grundsätzlich zugestimmt. Die DRV sprach mir z.B. beim 1. Verlängerungsgesuch (ich kam just aus der stationären Schmerztherapie als diese anstand) umgehend die volle unbefristete EMR zu. Eine erneute Überprüfung des EM-Status durch die DRV erfolgte anschließend in all den Jahren des EMR-Bezuges (insgesamt 12 Jahre) nicht. Auch das Amt für Soziales hat auf meine Erhöhungsgesuche zum GdB aufgrund der Abschlussberichte jedesmal den GdB entsprechend meiner von dort dokumentierten körperlichen Funktionsstörungen angepasst. Vielleicht helfen Ihnen diese Infos etwas, sich besser vorzustellen, was abschließend so ein Bericht enthält und auch wie ggf. dann eine KK/DRV damit umgehen wird/vermag. Alles Gute wünscht Silvia
Moppiam 17.10.2019 | 18:46
Hallo, eine Schmerztherapie ist eine Akutbehandlung. Hier sollte der Träger die Krankenkasse sein. Wenn diese der Schmerztherapie zustimmt kann man diese auch durch führen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Reha durch die DRV und sollte daher für die EMR vollkommen unschädlich sein. Gruß Moppi
Silviaam 17.10.2019 | 19:01
Vielleicht helfen Ihnen diese Infos etwas, sich besser vorzustellen, was abschließend so ein Bericht enthält und auch wie ggf. dann eine KK/DRV damit umgehen wird/vermag.
Es gibt leider auch Fälle die genau das Gegenteil ergeben haben. Alles kann, nichts muss.
Hallo Milti Ich pflichte Ihnen gerne mit Ihrer Aussage bei! Andererseits setze ich voraus, dass eine aktuell erwerbsgeminderte Person sich aus dem Grund einer stationären Schmerztherapie unterzieht, weil es gesundheitlich notwendig ist und, um damit ein wenig Hoffnung, Schmerzlinderung erreichen zu können, aufrecht zu erhalten. Eine möglichst lückenlos vorliegende Krankenbiografie dieser Person sollte der therapeutisch begleitenden Klinik vorab zugänglich gemacht werden, sodass dort auch keine Zweifel an der gesundheitlichen Situation und der bisher festgestellten (rentenrelevanten) Restleistungsfähigkeit aufkommen. Eine Kommunikation über die Ziele einer solchen Maßnahme vorab und vor Ort mit-/untereinander ist überaus empfehlenswert! Gruss Silvia
Suseam 17.10.2019 | 19:30
Vielleicht helfen Ihnen diese Infos etwas, sich besser vorzustellen, was abschließend so ein Bericht enthält und auch wie ggf. dann eine KK/DRV damit umgehen wird/vermag.
Es gibt leider auch Fälle die genau das Gegenteil ergeben haben. Alles kann, nichts muss.
Wenn körperliche Krankheiten zur Berentung führen und andere therapeutische Maßnahmen an diesen nichts ändern, ist das Risiko geriner als bei psychischen Erkrankungen. Dazu kommt auch, dass Reha-Kliniken auch dann und wann Erfolge generieren möchten und so auch mal eine Einschätzung verfassen, die eher ungünstig ist. Dann muss man der RV gegenüber wieder nachweisen, dass doch alles nicht so rosig ist, wie vielleicht dargestellt wurde. Bestünde diese Gefahr nicht, gäbe es hier nicht solche Fragen. Der Fragesteller sieht möglicherweise darin auch das Problem, er macht die Schmerztherapie und an deren Ende wird bescheinigt, Patient ist wieder schmerzfrei, aus unserer Sicht wieder erwerbsfähig. Die anderen Krankheiten bleiben außen vor oder fallen unter den Tisch oder gehörten ja nicht zum klinischen Leistungsumfang. Als ich zur Reha war, wurde ich auch einem Orthopäden vorgestellt. Da ein Rentenantrag lief, auch der Sozialtante. Diese meinte dann lakonisch, es könne ja nicht viel sein, da die Orthopädie so gut wie nichts geschrieben hätte. Dabei hatte ich 19 Operationen hinter mir. Ich war nur kein bisschen orthopädisch krank. Aber so kann es gehen, wie man zu einer völlig falschen Einschätzung kommt.
Suseam 17.10.2019 | 21:43
Vielleicht helfen Ihnen diese Infos etwas, sich besser vorzustellen, was abschließend so ein Bericht enthält und auch wie ggf. dann eine KK/DRV damit umgehen wird/vermag.
Es gibt leider auch Fälle die genau das Gegenteil ergeben haben. Alles kann, nichts muss.
Wenn körperliche Krankheiten zur Berentung führen und andere therapeutische Maßnahmen an diesen nichts ändern, ist das Risiko geriner als bei psychischen Erkrankungen. Dazu kommt auch, dass Reha-Kliniken auch dann und wann Erfolge generieren möchten und so auch mal eine Einschätzung verfassen, die eher ungünstig ist. Dann muss man der RV gegenüber wieder nachweisen, dass doch alles nicht so rosig ist, wie vielleicht dargestellt wurde. Bestünde diese Gefahr nicht, gäbe es hier nicht solche Fragen. Der Fragesteller sieht möglicherweise darin auch das Problem, er macht die Schmerztherapie und an deren Ende wird bescheinigt, Patient ist wieder schmerzfrei, aus unserer Sicht wieder erwerbsfähig. Die anderen Krankheiten bleiben außen vor oder fallen unter den Tisch oder gehörten ja nicht zum klinischen Leistungsumfang. Als ich zur Reha war, wurde ich auch einem Orthopäden vorgestellt. Da ein Rentenantrag lief, auch der Sozialtante. Diese meinte dann lakonisch, es könne ja nicht viel sein, da die Orthopädie so gut wie nichts geschrieben hätte. Dabei hatte ich 19 Operationen hinter mir. Ich war nur kein bisschen orthopädisch krank. Aber so kann es gehen, wie man zu einer völlig falschen Einschätzung kommt.
Und wie und wem soll Ihr Beitrag hier helfen oder wollen Sie nur mal Ihr Herz ausschütten?
Das sollte man eigentlich herauslesen können!
Moppiam 18.10.2019 | 12:49
Hallo, folgendes dazu, was ich hier so gelesen habe, ist das wohl alles etwas falsch verstanden worden. Wahrscheinlich war und ist hier der Aufhänger das Wort " Rehaklinik ". Es handelt sich hier um keine Reha-Maßnahme im klassischen Sinn, sowie das von der DRV angeboten oder genehmigt wird. Es ist eine reine multimodale Schmerztherapie, sowie diese in einer ganznormalen Schmerzklinik angeboten und durchgeführt wird. Diese Rehaklinik die ich genannt hatte, wo ich den noch Kontakt habe zum Chefarzt, ist eigentlich eine klassische Rehaklinik. Nun, diese Rehaklinik hat eine Schmerzabteilung die auch die klassische multimodale Schmerztherapie im Angebot bzw. als Indikation hat. Das hat nichts mit einer klassischen Reha zu tun. Das ist halt in einer Rehaklinik mit integriert und auch zwar für Rehapatienten mitgeeignet. Aber es werden auch dort Patienten behandelt die von der KK kommen als reine Schmerzpatienten ohne Rehaindikation. Das wollte ich nochmals klarstellen. Gruß Moppi
Moppiam 18.10.2019 | 13:05
Hallo, noch folgendes dazu: Diese Rehaklinik wie ich geschrieben habe ist ein Gesundheitspark mit interdiszipinären Fachabteilungen, die untereinander zusammenarbeiten. Auch dort ist eine Schmerzklinik untergebracht, die eine multimodale Schmerttherapie anbieten. Hier können Patienten eine ganznormale Reha-Maßnahme durchführen auch AHB-Maßnahmen und auch Schmerztherapien durchführen. Diese multimodale Schmerztherapie können sowohl ganznormale Rehapatienten nutzen auch auch Schmerzpatienten die von der KK eine genehmigte multimodale Schmerztherapie erhalten haben. Diese multimodale Schmerztherapie ist keine Rehamaßnahme im klassischen Sinne, sowie man das kennt. Es ist eben das Problem das diese Schmerzklinik o. Schmerzabteilung in einer Rehaklinik bzw. in einem Gesundheitspark integriert ist. Und ich denke einmal das wird der Aufhänger gewesen sein, das man denkt ich mache eine Rehamaßnahme. Nein es ist keine Rehamaßnahme, sondern eine ganznormale multimodale Schmerztherapie, wie diese auch in einer ganznormalen Schmerzklinik angeboten wird. Gruß Moppi
Suseam 18.10.2019 | 13:17
Jetzt kommt ein bißchen mehr Licht ins Dunkle. Das sollte möglich sein, es bieten etliche Kliniken, die Reha-Maßnahmen durchführen, auch akutstationäre Plätze an.
Egalam 18.10.2019 | 16:55
Zitat von Moppi anzeigenausblenden
Diese Rente habe ich erhalten auf Grund einer inneren Erkrankung und nicht auf die orthopädischen Erkramkungen. Die orthopädischen Erkrankungen lösen die Schmerzen aus und darauf hat mir der Orthopäde eine multimodale Schmerztherapie vorgeschlagen. Das man dadurch die Schmerzen etwas lindern kann, weggehen diese nicht mehr, eher werden diese irgendwann noch schlimmer. Darum diese multimodale Schmerztherapie, um das zu lindern und um die Degeneration der Wirbelsäule und Gelenke etwas zu verlangsamen. Darum geht es mir jetzt erst einmal um die Schmerzen etwas zu lindern, die ich tägl. habe. Der Hauptgrund für die EMR war und ist die innere Erkrankung. Das hat alle nichts damit zutun, das ich nicht mehr arbeiten gehen kann bzw. möchte. Meinen Beruf kann ich sowieso mit diesen Ortho-Befunden nicht mehr ausüben auch nicht mit der inneren Erkrankung, das haben mir die behandelnden Ärzte jetzt schon gesagt. Aus diesem Grund wurde ja die volle befr. EMR jetzt wieder Verlängert auf 3 Jahre. Gruß Moppi
Na dann ist doch alles im grünen Bereich. Und wenn die DRV das irgendwann mal wieder prüft, dann dürfte da nix passieren.
Moppiam 18.10.2019 | 16:17
Die DRV wird also das Ergebnis auf jeden Fall mitbekommen, ob nun relevant oder nicht.
Also sind mir total die Hände gebunden und ich darf nichts unternehmen, als voll befristeter Erwerbsminderungsrentner, das ich was unternehme um meine Schmerzen etwas zu lindern, ohne das ich die EMR in Gefahr bzw. auf´s Spiel setze. So würde ich das jetzt interpretieren. Wie machen das andere Leute die eine volle befr. EMR beziehen, die auch unter chronischen Schmerzen leiden? Gruß Moppi
Egalam 18.10.2019 | 16:31
Zitat von Moppi anzeigenausblenden
Nein, eben nicht. Nur man könnte so langsam den Eindruck gewinnen, dass es hier nicht um Genesung, sondern rein um das Erhalten der EM-Rente geht. Sie können doch alles tun was Ihnen hilft. Und wenn der positive Nebeneffekt ist, dass Sie wieder volle Erwerbsfähigkeit erlangen, dann ist doch alles rosarot. Ausser Sie wollen gar nicht mehr arbeiten ;-) Aber man will Ihnen ja nichts unterstellen. Und wenn die Schmerztherapie rein gar nichts mit den Gründen für Ihre Rente zu tun hat, dann wird man Ihnen diese Rente auch nicht wegnehmen. Aber das die DRV das auch einfach mal prüft, dass müssen Sie ihr schon zugestehen.
Moppiam 18.10.2019 | 16:49
Zitat von Egal anzeigenausblenden
Und wenn die Schmerztherapie rein gar nichts mit den Gründen für Ihre Rente zu tun hat, dann wird man Ihnen diese Rente auch nicht wegnehmen.
Diese Rente habe ich erhalten auf Grund einer inneren Erkrankung und nicht auf die orthopädischen Erkramkungen. Die orthopädischen Erkrankungen lösen die Schmerzen aus und darauf hat mir der Orthopäde eine multimodale Schmerztherapie vorgeschlagen. Das man dadurch die Schmerzen etwas lindern kann, weggehen diese nicht mehr, eher werden diese irgendwann noch schlimmer. Darum diese multimodale Schmerztherapie, um das zu lindern und um die Degeneration der Wirbelsäule und Gelenke etwas zu verlangsamen. Darum geht es mir jetzt erst einmal um die Schmerzen etwas zu lindern, die ich tägl. habe. Der Hauptgrund für die EMR war und ist die innere Erkrankung. Das hat alle nichts damit zutun, das ich nicht mehr arbeiten gehen kann bzw. möchte. Meinen Beruf kann ich sowieso mit diesen Ortho-Befunden nicht mehr ausüben auch nicht mit der inneren Erkrankung, das haben mir die behandelnden Ärzte jetzt schon gesagt. Aus diesem Grund wurde ja die volle befr. EMR jetzt wieder Verlängert auf 3 Jahre. Gruß Moppi
Silviaam 19.10.2019 | 09:05
Zitat von Moppi anzeigenausblenden
Also sind mir total die Hände gebunden und ich darf nichts unternehmen, als voll befristeter Erwerbsminderungsrentner, das ich was unternehme um meine Schmerzen etwas zu lindern, ohne das ich die EMR in Gefahr bzw. auf´s Spiel setze. So würde ich das jetzt interpretieren. Wie machen das andere Leute die eine volle befr. EMR beziehen, die auch unter chronischen Schmerzen leiden? Gruß Moppi
Hallo Moppi Das ist doch Quatsch! Warum soll einem chronisch an Schmerzen leidendem EM-Rentner die Hände gebunden sein? Lesen Sie bitte noch einmal meinen 1. Post an Sie hier im Beitrag. Dort erläuterte ich, dass ich mehrfach während des EMR Bezugs zur stationären Schmerztherapie weilte! Auch diese Fachklinik unterhält mehrere Abteilungen (Akut- AHB- Reha- Schmerzzentrum), deckt ihre Schmerztherapie somit multimodal ab. Ich habe Sie bereits von Anfang an richtig verstanden, dass Sie keine Reha machen werden, lediglich in einer Rehaklinik mit "Fachabteilung Schmerz" untergebracht werden. Sofern die dort behandelnden Ärzte im Abschlussbericht nichts von voller Erwerbsfähigkeit schreiben, wird auch bei einer erneuten Überprüfung zum Status EMR nichts verändert. In der Norm findet sich im Abschlussbericht auch eine Einschätzung über die Restleistungsfähigkeit wieder. Sie schreiben, dass diese nun behandlungsbedürftige chronische Schmerzerkrankung rein auf eine orthopädische Grundlage basiert, welche bis dato aber nicht rentenrelevant war, da eine innere Erkrankung zur EMR führte. Mit einer stationären Schmerztherapie wird sich doch nichts an Ihren chronischen Leiden (innere und orthopädische Erkrankungen) ändern! Sie dürfen lediglich auf etwas Schmerzlinderung hoffen und erlernen dabei Techniken, wie Sie persönlich bei Schmerzspitzen besser damit umgehen können. Von daher, was befürchten Sie in der Zukunft? Jeder hat ein Recht auf medizinische Hilfe und Unterstützung, ob EM-Rentner oder nicht. Und, da bin ich bestimmt kein Einzelfall, die DRV hat in meinem Fall das damals zeitnahe Verlängerungsgesuch aufgrund des aussagekräftigen Abschlussberichts herangezogen, um die zunächst befristete EMR in eine unbefristete EMR umzuwandeln. Ich kann Ihnen nur raten, sich in die ärztlich empfohlene stationäre Schmerztherapie zu begeben, denn es ist Ihre Gesundheit und Ihr Leben, welches Sie zukünftig doch einigermaßen adäquat weiter leben und nicht vom Schmerz vereinnahmt werden möchten. Alles Gute wünscht Silvia
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