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volle befriste Erwerbsminderungsrente und Ehrenamtlich tätig, geht das?

von Struppi10.11.2019 | 17:42
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3 Antworten

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Hallo, ich habe eine volle befristete Erwerbsminderungsrente und würde gern Ehrenamtlich unentgeltlich was im Sportverein oder Musikverein machen. Oder in der Firma, wo ich noch Angestellt bin, im ruhendem Arbeitsverhältnis bin, etwas machen von zu Hause aus. Letzteres meinte ich damit, wenn ich was bekomme vom Produktionsleiter per Email, Listen erstellen, Pläne erstellen etc. und das dann wieder per Email zurücksenden. Quasi der Produktionsleitung etwas helfen, bei der Bewältigung der vielen Arbeit. Oder dem Musikverein bei der Ausbildung von Nachwuchs helfen und unterstützen und das alles unentgeltlich. Kann ich das alles mit voller befr. Erwerbsminderungsrente machen, ohne das ich die EMR gefährde? Oder muss ich nur mit der EMR zu Hause sitzen auf dem Sofa und nichts tun? Darf ich überhaupt was? Gruß Struppi

3 Antworten

am 10.11.2019 | 17:45
Suchfunktion betätigen und viele Antworten erhalten. Das Thema war hier schon hundertfach. Teilen Sie Ihrem Rententräger, wie im Rentenbescheid gefordert, Ihr Vorhaben mit und warten Sie die Antwort ab. Das ist der einzige rechtssichere Weg.
Grobiam 10.11.2019 | 19:25
Natürlich müssen Sie nicht den ganzen Tag auf der Couch verbringen. Im Prinzip gilt beim Ehrenamt eigentlich das gleiche, wie bei einer Zuarbeit. Zeitrahmen und eventuelle Vergütung/Aufwands-entschädigung müssen Sie auf dem Schirm haben und ggf. der RV melden, so Sie sich denn in solchen Sphären bewegen. Aber einmal in der Woche 2 Stunden Musikunterricht oder eine Kindermannschaft trainieren für 20 Euro können Sie getrost vernachlässigen.
-am 11.11.2019 | 15:15
Hallo Struppi, Sie können auch zu einer vollen EM-Rente etwas hinzuverdienen, wenn die Art der Tätigkeit Ihrem festgestellten Rest-Leistungsvermögen entspricht. In der Regel ist dies bei einer Tätigkeit von weniger als 3 Stunden am Tag kein Problem. Sie sollten auf jeden Fall die beabsichtigte Tätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Ein Hinzuverdienst aus einer solchen Tätigkeit würde auf die Rente angerechnet, sofern der Verdienst 6.300 Euro im Kalenderjahr überschreitet. Erhalten Sie im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit eine Bezahlung, gelten die steuerfreien Vergütungen nicht als Hinzuverdienst. Inwieweit Sie bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber aufgrund Ihres derzeit ruhenden Arbeitsverhältnisses weiter tätig sein können, ist eine arbeitsrechtliche Frage, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären müssen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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