Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Volle befriste Erwerbsminderungsrente und Pflege eines Angehörigen(Mutter), geht das?

von Klaus5409.12.2019 | 16:27
13472 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, nun folgendes Problem habe ich, ich beziehe eine volle Befristete EMR, Und nun wird bei der Pflegekasse meiner Mutter ein Antrag auf Pflegegrad gestellt, weil sie gesundheitlich nicht mehr kann. Nun wurde in diesem Antrag meine Person mit eingetragen als Pflegeperson und ein ambulanter Pflegedienst. Nun wenn bei der Begutachtung meiner Mutter durch den MDK der KK ein Pflegegrad von 2 begutachtet und Bewilligt wird, dann würde ich mir die Pflege mit dem Pflegedienst teilen, so laut Aussage der SB der Pflegekasse. Ich würde dann für die teilweise Pflege ein Pflegegeld bekommen und die andere Hälfte der Pflegedienst. Jetzt meine Frage, kann ich als voller befr. EMR überhaupt eine Pflege durchführen und wieviel Std. am Tag bzw. in der Woche, ohne das ich Schwierigkeiten mit der RV bekomme? Darf ich überhaupt eine Pflege von Angehörigen mit voller EMR übernehmen? Wieviel Geld und wieviel Stunden sind da zulässig? Da ich nun auf diesem Gebiet überhaupt keine Ahnung habe, benötige ich Hilfe und Rat. Gruß Klaus54

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus54,

der Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steht der Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen nicht entgegen. Wenn Sie neben Ihrer Pflegetätigkeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, können Sie dennoch durch die Pflegetätigkeit Ihre spätere Rente erhöhen.

Ohne Einfluss auf die Rentenhöhe bleiben der Verdienst, den Sie als Pflegeperson von einem Pflegebedürftigen erhalten, wenn dieser Verdienst das übliche Pflegegeld nicht übersteigt. Somit ist das Pflegegeld, welches Sie erwarten werden, unschädlich für Ihre Rente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Berateram 09.12.2019 | 16:30
Pflegezeiten werden nicht als Beschäftigung gewertet. Trotzdem sollten Sie sich das ok von Ihrem zuständigen Rententräger vor Aufnahme der Pflege holen.
k-o-ram 09.12.2019 | 17:00
Folgender Link könnte hilfreich sein, ganz unten auf der Seite gibt es Hinweise dazu: https://www.vdk.de/deutschland/pages/pflege/73460/absicherung_fu…
W°lfgangam 10.12.2019 | 19:59
Quatsch! ...kein Rentenbescheid sieht eine Verpflichtung/Mitteilungspflicht zur (nicht gewerbsmäßig ausgeübten) Pflegetätigkeit vor. Diese (private/quasi ehrenamtliche) Tätigkeit als solche ist keine mitteilungspflichtige Beschäftigung/Tätigkeit, die - selbst bei einer EM-Rente - den Erfordernissen des allgemeinen Arbeitsmarktes entsprechen würde. Und, die Weitergabe des Pflegegelds vom Pflegebedürftigen an die pflegende Person stellt kein Einkommen dar, was im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen anzurechnen wäre. @Ältester, sorgen Sie bitte nicht für 'weitere Rentenirrtümer', die sich dann über Generationen fortpflanzen ;-) Gruß w.
Berateram 11.12.2019 | 08:01
W°lfgang ist immer sehr locker, was die Meldungen bei Beschäftigungen neben einer Erwerbsminderungsrente angeht. Im Zweifelsfall treffen ihn dann ja auch keine Probleme. Daher um genau zu sein: Ohne Einfluss auf die Rentenhöhe bleibt der Verdienst, den Sie von einem Pflegebedürftigen erhalten nur dann, wenn dieser Verdienst das übliche Pflegegeld nicht übersteigt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026