Hallo Klaus54,
der Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steht der Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen nicht entgegen. Wenn Sie neben Ihrer Pflegetätigkeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, können Sie dennoch durch die Pflegetätigkeit Ihre spätere Rente erhöhen.
Ohne Einfluss auf die Rentenhöhe bleiben der Verdienst, den Sie als Pflegeperson von einem Pflegebedürftigen erhalten, wenn dieser Verdienst das übliche Pflegegeld nicht übersteigt. Somit ist das Pflegegeld, welches Sie erwarten werden, unschädlich für Ihre Rente.