Hallo Corinna,
grundsätzlich ist ein Hinzuverdienst i.H.v. 450 Euro monatlich neben einer vollen Erwerbsminderungsrente unschädlich für den weiteren Rentenbezug Ihres Mannes.
Der Rentenversicherungsträger prüft, ob neben der Berschäftigung weiterhin ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich vorliegt. Da Ihr Mann die Beschäftigung von mehr als 3 Stunden jedoch nur 2 bis 4-mal pro Monat ausübt, sollte dies kein Problem für den weiteren Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente darstellen.