Nein, die Möglichkeit einer Arbeitsmarktrente besteht nicht, wenn die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund Berufsunfähigkeit gewährt wird.
Für die Arbeitsmarktrente ist eine teilweise Erwerbsminderungsrente aufgrund eines Restleistungsvermögens von 3-6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Voraussetzung notwendig.
Die Dauer der Arbeitslosigkeit ist nicht ausschlaggebend, es muss lediglich Arbeitslosigkeit vorliegen.