Schade, dass Ihr Beitrag nicht nur unsachlich ist, sondern auch Tatsachen verdreht und so zu falschen Schlussfolgerungen kommt.
Zitiert von: benachteiliger
Dann können Sie auch arbeiten gehen. Sie haben gerade die Rente für 3 (!) Jahre bewilligt bekommen, angeblich da Sie ja NICHT arbeiten können und dann aber 3,5 std. am Tag "ehrenamtlich" tätig sein, da geht mir die Hutschnur hoch.
Seb´s Tätigkeit wird einmal (!) pro Woche ausgeübt, nicht täglich. Sie wird damit nicht in einer solchen Regelmäßigkeit ausgeübt, dass die Erwerbsminderung hierdurch widerlegt würde oder zumindest in Frage gestellt werden könnte. Sie suggerieren durch Ihre Formulierungen jedoch zumindest eine solche Regelmäßigkeit. Vielleicht haben Sie es ja auch nur falsch verstanden oder dieses Detail übersehen, dann hätten Sie sorgfältiger und genauer lesen sollen.
Es ist zunächst auch nicht davon auszugehen, dass eine solche Tätigkeit auf Kosten der Restgesundheit ausgeübt wird. Das kann man aber nur genauer prüfen, wenn man die genauen medizinischen Hintergründe kennt und auch kompetent beurteilen kann.
Eine solche ehrenamtliche Tätigkeit einmal pro Woche kann aus medizinischer Sicht sogar sinnvoll sein, um eine gewisse Struktur in der Wochengestaltung wieder zu erlangen oder zu erhalten und damit zumindest eine weitere Verschlimmerung der Erwerbsminderung abzuwenden.
Zitiert von: benachteiliger
Es gibt Menschen, die können WIRKLICH nicht mehr arbeiten und ihnen wird die
EM-Rente verwehrt oder sie bekommen Arbeitsmöglichkeiten aufgedrückt, die es gar nicht gibt.
Diese Leute erfüllen dann entweder nicht die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, so dass dieses zu Recht erfolgt, oder haben die Möglichkeit, einen berechtigten Anspruch im Rechtsbehelfsverfahren durchsetzen. Wenn dann jedoch auch eine Klage keinen Erfolg hat, kann man möglicherweise davon ausgehen, dass die Eigenwahrnehmung, „wirklich“ nicht mehr arbeiten zu können, möglicherweise objektiv doch nicht stimmt. Irren ist menschlich, das muss für beide Seiten gelten dürfen.
Die Vermittlung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes obliegt indes der Agentur für Arbeit, nicht der Deutschen Rentenversicherung.
Zitiert von: benachteiliger
Also mal schön angeben, dass Sie sehr wohl noch über 3 Stunden täglich arbeiten können, Kinokasse oder Sonstiges, da können Sie auch zwischendurch "dösen".
Seb hat nie behauptet, dass er das kann, und es ist Ihnen auch nicht gelungen, den Gegenbeweis zu führen. Siehe meine Ausführungen oben zu Ihrer falschen Unterstellung unter (mindestens) fahrlässig falscher Hinzufügung der Vokabel „täglich“.
Vielleicht hätten Sie vorher einmal durchatmen sollen, bevor Sie wie wild unbedacht in die Tasten hauen...