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Experten-Antwort

volle EM mit Unterhaltspflicht (2)

von Rainer Bros11.11.2013 | 15:41
1657 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Am 6.11. hatte ich zum Thema bereits eine Anfrage. Im Rahmen der Problemerörterung hatte ich eine Antwort erhalten,zu der ich heute nochmals eine Frage habe. Dort hieß es: Wenn die DRV die VEM einmal festgestellt hat durch Gutachter etc, wird die DRV die Entscheidung nicht nocheinmal überprüfen. Da ich selbst keine Verländerung der befristeten EM beantragen kann, muß dies durch ein Amtshilfeersuchen des Trägers der Sozialhilfe geschehen. Heißt das denn, daß dann die VEM immer weiter befristet wird ohne neue Untersuchungen etc. ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von „=//=“ wird zugestimmt.

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7 Antworten

=//=am 11.11.2013 | 16:26
Beim erneuten Amtshilfeersuchen des Sozialhilfeträgers sollten dann natürlich auch aktuelle ärztliche Berichte vorgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, kann ggfls. eine ärztliche Begutachtung durch die DRV erfolgen. In der Folge kann sowohl eine weitere Befristung als auch eine dauerhafte EM festgestellt werden.
Rainer Brosam 11.11.2013 | 17:16
Also wird nicht das gleiche Verfahren angewendet, wie wenn eine Rente gezahlt würde. Da wird ja wohl einfach weiter Verlängert 3x3 Jahre ohne ärztl. Überprüfung!
=//=am 11.11.2013 | 17:59
N e i n ! Wie oft denn jetzt eigentlich noch?
Batrixam 12.11.2013 | 07:18
Zitat von Rainer Bros anzeigenausblenden
Es wird bei JEDER Verlängerung der Erwerbsminderung eine medizinische Überprüfung stattfinden. Wie sonst soll der Rentenversicherungsträger prüfen können, ob weiterhin eine Erwerbsminderung vorliegt oder nicht. Die medizinische Ermittlung / Überprüfung bei Amtshilfeersuchen der Sozial-/Grundsicherungsämter unterscheidet sich nicht von Weitergewährungsanträgen bei Erwerbsminderungsrenten.
Rainer Brosam 12.11.2013 | 09:16
Entschuldigung, daß ich nochmal nachgefragt hatte. Ich verfüge leider nicht über einen so brillanten Verstand, die Gesetzgebung einerseits und deren Anwendung auf Anhieb zu verstehen. Vor allem, weil ich z.T. widersprüchliche Antworten erhalte. Und da ich mich in einem Entscheidungsprozess befinde, der mit folgereichen Konsequenzen verbunden ist, habe ich nochmal nachgefragt. Werde das nun aber lassen, bevor sich noch jemand genervt fühlt.
Dirkam 14.04.2014 | 17:32
Rainer Paul Bros? Dann melde Dich doch mal wieder b i t t e!
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