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Experten-Antwort

volle EM-Rente

von Kurt Fuhrmann31.08.2015 | 08:41
1397 Ansichten
7 Antworten

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Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen. Meine Frage, wenn ich 100% EM-Rente bekomme, darf ich täglich 5 Stunden arbeiten, wenn ich nicht über 450 Euro komme oder schade ich meiner EM-Rente, weil ich ja über 3 Stunden am Tag arbeit. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kurt Fuhrmann,

Sie bekommen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil festgestellt wurde, dass Sie aus medizinischen Gründen nicht mehr mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können. Wenn Sie eine Beschäftigung von täglich 5 Stunden aufnehmen, könnte geprüft werden,

- ob sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat und Ihnen vielleicht nur noch eine Rente wegen teilweiser EM zusteht oder

- ob Ihr Gesundheitszustand unverändert ist und Sie somit auf Kosten Ihrer Restgesundheit arbeiten (also mehr Stunden, als Sie gesundheitlich eigentlich in der Lage sind), dann bleibt der Anspruch bestehen.

Ob Ihr Rentenversicherungsträger bei einem Verdienst unter 450 Euro eine solche Prüfung einleitet und was ggf. das Ergebnis wäre, kann ich jedoch von hier aus nicht beurteilen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Forumsteilnehmer "=//=" hat Ihnen schon richtig geantwortet: Bei einer Beschäftigung von unter 3 Stunden/Tag und einem Verdienst von maximal 450 Euro pro Monat wird Ihre Rente nicht gekürzt. Das Alter hat damit im Übrigen nichts zu tun.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Kurt Fuhrmannam 31.08.2015 | 09:45
Ersteinmal Danke für die Antworten. Bleibe ich unter 3 Std. täglich und unter 450 Euro monatlich, könnte dann meine Rente gekürzt werden? Spielt mein Alter zur Beurteilung eine Rolle. Bin jetzt 63 1/2 Jahre alt. Danke
****am 31.08.2015 | 08:53
JA
=//=am 31.08.2015 | 09:47
Beide Male: nein.
Schorscham 31.08.2015 | 20:14
Warum haben Sie diese Frage nicht bereits bei Ihrer Antragsstellung gestellt? Dann hätten Sie sofort Klarheit gehabt. ;-)
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