In der Tat stellt ein Hinzuverdienst von monatlich 400 Euro kein Problem dar... wenn Sie entsprechend Ihrem festgestellten Leistungsvermögen nur stundenweise tätig sind.
Schon deshalb sollten Sie den Rententräger über den Minijob und seinen Umfang unterrichten. Da Sie nur eine Zeitrente erhalten, ist es durchaus interessant im Beruf zu bleiben.
Grundsätzlich kann der Rententräger jederzeit das Vorliegen von Erwerbsminderung auch bei laufender Rente prüfen. Ohne Ihre Mitteilung wird er dies eher tun, da es heute keine Stundenbegrenzung mehr bei den Minijobs gibt.
Darüber hinaus hat der Minijob keine Auswirkungen auf einen Weitergewährungsantrag.