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Experten-Antwort

Volle EM-Rente

von Elke5715.08.2011 | 10:42
2212 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Expertenteam, ich beziehe seit diesem Jahr eine halbe EM-Rente bis zur Regelaltersgrenze. Bin Jahrgang 1954, zu 100% schwerbehindert und habe noch eine Halbtagsstelle im öff. Dienst inne. Ich kann jedoch seit 15 Wochen wegen meiner zunehmenden gesundheitlichen Probleme nicht mehr arbeiten gehen und bin krank geschrieben. Wie würde es sich denn verhalten, wenn ich im gegenseitigen Einvernehmen mit meinem AG mein Beschäftigungsverhältnis aufgebe und dann die volle EM-Rente als sog. "Arbeitsmarktrente" beantragen würde?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.08.2011 | 10:45

Hallo Elke57,

wie bereits ausgeführt wurde, würde auch ich Ihnen raten, aufgrund der Verschlechterung des Gesundheitszustandes einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen. Das Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst würde ich nicht kündigen.

Liegt Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei 3 - unter 6 Stunden und sind Sie arbeitslos, kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als Arbeitsmarktrente gewährt werden. Hinsichtlich der Arbeitslosigkeit ist entscheidend, dass Sie keinen Arbeitsplatz haben, der Ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. Beim Arbeitgeber kann durchaus ermittelt werden, ob ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Falle würde es bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung verbleiben.

2 Antworten

???am 15.08.2011 | 10:50
Nach Ihrer Schilderung hat sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Beantragen Sie doch mit dieser Begründung einfach die volle EM-Rente.
Schadeam 15.08.2011 | 13:23
....und wenn Sie den Antrag auf volle EM gestellt haben, warten Sie in Ruhe das Ergebnis ab. Den Arbeitsvertrag würde ich an Ihrer Stelle nicht "freiwillig" lösen. Wenn Sie die volle EM je erhalten, löst sich das Problem doch von selbst. :)
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