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Zur Experten-Antwort springenHallo Elke57,
wie bereits ausgeführt wurde, würde auch ich Ihnen raten, aufgrund der Verschlechterung des Gesundheitszustandes einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen. Das Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst würde ich nicht kündigen.
Liegt Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei 3 - unter 6 Stunden und sind Sie arbeitslos, kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als Arbeitsmarktrente gewährt werden. Hinsichtlich der Arbeitslosigkeit ist entscheidend, dass Sie keinen Arbeitsplatz haben, der Ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. Beim Arbeitgeber kann durchaus ermittelt werden, ob ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Falle würde es bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung verbleiben.
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