Hallo pumml,
neben dem Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung wird das Arbeitslosengeld I nicht mehr geleistet, da Sie dem Arbeitsmarkt dann nicht mehr zur Verfügung stehen.
Weshalb eine Kürzung des Arbeitslosengeldes erfolgte, sollte mit der Agentur für Arbeit geklärt werden.
Neben der Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen Sie monatlich bis zu 400 EUR hinzuverdienen. Ab dem 01.01.2013 soll ein Hinzuverdienst bis zu 450 EUR monatlich zulässig sein.
Allerdings sollte die Arbeitsaufnahme schriftlich beim Rentenversicherungsträger angezeigt werden.