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Volle EM-Rente - arbeitslos, AU

von Andrea H.19.12.2011 | 10:01
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe einen Bescheid von der Rentenversicherung gekriegt über halbe EM-Rente. Mir wurde gesagt, wenn ich arbeitslos wäre würde ich volle Rente erhalten. Ich habe mich, als ich gekündigt habe, beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet (habe auch eine Kundennummer, das war vor 5 Monaten). Ich bin aber schon länger permanent krank geschrieben. Als ich jetzt beim Arbeitsamt nachgefragt habe, ob ich eine Nachweis über die Arbeitslosigkeit haben könnte, hieß es dort, ich könnte gar nicht arbeitlos sein, wenn ich AU bin!!!???? Was bin ich denn jetzt? Können Sie mir bitte helfen, was mache ich denn jetzt?

2 Antworten

Feliam 19.12.2011 | 10:22
Offenbar sind Sie teilweise erwerbsgemindert und bekommen deshalb die halbe Rente. Wenn Sie für das Ihnen verbleibende Leistungsvermögen (3-6 Stunden) keinen passenden Arbeitsplatz finden oder vermittelt bekommen, würden Sie eine sogenannte Arbeitsmarktrente (voll und auf Zeit) bekommen können. Dazu müssen Sie die Frage bei der Agentur für Arbeit anders stellen. Solange Sie arbeitsunfähig sind, können Sie nicht arbeitslos sein, da eine Beschäftigung nicht ausgeübt werden könnte. Eine Arbeitsunfähigkeit ist allerdings in der Regel nur ein vorübergehender Zustand und die AfA muss Ihnen einen sogenannten leidensgerechten Arbeitsplatz vermitteln für die Zeit, in der Sie gerade nicht arbeitsunfähig sind. Können die Kollegen das nicht, sollen Sie Ihnen das bescheinigen. Voraussetzung für die Zahlung der vollen Rente bei Ihnen ist also, dass Sie keinen passenden Arbeitsplatz haben, an dem Sie Ihr Restleistungsvermögen umsetzen können.
Krämersam 19.12.2011 | 12:21
Eine Arbeitsmarktrente kommt für Sie aber nur dann überhaupt in Frage, wenn Sie KEINE teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit zuerkannt bekommen haben. Diese Rentenart gibt es ja noch für alle vor dem 2.1.61 geborene und kann NICHT zu einer Arbeitsmarktrente umgewandelt werden ! " Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund Berufsunfähigkeit erhalten Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden und die zwar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens 6 Stunden erwerbsfähig sind (und somit keinen Rentenanspruch dem Grunde nach hätten), jedoch in ihrem bisherigen Beruf (dem sogenannten Hauptberuf) und in zumutbaren anderen Tätigkeiten, die den Fähigkeiten und Kräften der Versicherten entsprechen, nur noch unter 6 Stunden täglich erwerbsfähig sind." Wenn Sie aber eine " normale " teilweise EM-Rente mit der Einstufung der EM von mehr als 3 aber unter 6 Stunden auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt zuerkannt bekommen haben, kann diese als sog. Arbeitsmarktrente gezahlt werden, wenn Sie bereits arbeitslos sind und ihnen kein Teilzeitarbeitsplatz durch die AfA vermittelt werden kann. Die Arbeitsmarktrente müssen Sie aber nicht bei der Agentur für Arbeit sondern bei ihrer Rentenversicherung beantragen. Darum weiss ich gar nicht was Sie deshalb überhaupt bei ihrer AfA wollten... Die AfA prüft dann auf Veranlassung der RV ob ihnen ein Teilzeitarbeitsplatz beschafft werden kann oder nicht. Für diese Prüfung hat die AfA aber bis zu 1 Jahr Zeit. Je nach Einzelfall und Verfahrensweise des jeweiligen RV-Trägers wird aber auch eine Arbeitsmarktrente ohne Prüfung und Einschaltung der AfA von der RV zuerkannt.
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