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Experten-Antwort

volle EM Rente (Arbeitsmarktrente) Rückzahlung AA und Krrankenkasse?

von janine16.03.2013 | 17:48
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4 Antworten

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Hallo, ich habe rückwirkend ab 2011 eine volle EM Rente (Arbeitsmarktrente) bewilligt bekommen. Ich bin im März 2010 von meinem Arbeitgeber aufgrund meiner Krankheit gekündigt worden und bezog danach Krankengeld. Meine Arbeitsunfähigkeit ging leider weit über den KG Bezug raus und dauert bis heute weiter an. Nun habe ich eine unbefristete Teilerwerbsminderungsrente bekommen die quasi nachträglich als volle Arbeitsmarktrente bis 2014 ausgezahlt wird. Meine Frage ist nun, was ist mit der Nachzahlung? Sie reicht nicht aus um alle von mir bezogenen Leistungen (Krankengeld für 78 Wochen und Nahtlosigkeitsgeld von Juli 2012 bis jetzt von der Arbeitsagentur abzugelten. Kommt da jetzt eine riesige Nachzahlungssumme auf mich zu? Ich habe keinerlei Rücklagen und bin nun ganz schön beunruhigt. Kann mir jemand Informationen dazu geben? Gruß und Danke, Janine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo janine,

nein, hier brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Der Rückzahlungsanspruch der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit ist mit dem Erstattungsanspruch auf die für die zurückliegenden Zeiträume einbehaltene Rentennachzahlung abgegolten. Da sie die Leistungen grundsätzlich zu Recht erhielten und diese nur durch die rückwirkende Rentenbewilligung verdrängt wurden, können die nachrangig verpflichteten Leistungsträger (KK und AfA) grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen Sie geltend machen.

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3 Antworten

Amselam 16.03.2013 | 17:57
Hallo, ich möchte Sie etwas beruhigen und Ihnen schreiben wie es bei mir gewesen ist. Auch ich habe ab 2010 Krankengeld bezogen bis zur Aussteuerung. Dann folgte das ALG I und danach der Leerlauf bis zur Mitteilung, dass mein Widerspruchsverfahren erfolgt hatte. Man hat mir dann die Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt. Der Deutsche somit die bezogenen Krankengelder an die BKK gezahlt und die Arbeitsagentur hat die gezahlten Gelder für den Bezug erhalten. Für den Leerlauf habe ich die Gelder ausgezahlt bekommen bis März. Ab April 2013 läuft dann die normale monatliche Überweisung. Daher beruhigen Sie sich, ich gehe davon aus, dass dies bei Ihnen auch so abläuft. Alles Gute für Sie!
Suseam 16.03.2013 | 17:53
Nein,keine Sorge,da kommt keine Nachforderung auf Sie zu. Sie haben ja KK und Alg zu Recht erhalten,etwaige Überschüsse werden von den beteiligten Leistungsträgern intern verrechnet.Ein Minus für den Leistungsbezieher entseht nicht.
janineam 18.03.2013 | 15:23
Vielen Dank! Nun bin ich beruhigt und möchte hier noch einmal allen herzlich Danken für die tolle Beratung. Allen anderen die noch warten... drücke ich ganz doll die Daumen! Gruß Janine
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