Zitiert von: Max
Herr Experte!
Wie bitte die Verteilung der Stunden spielt keine Rolle?
Können Sie mir bitte den Gesetzestext zeigen.....wo zweifelsfrei dieses steht!
MfG
Max
Max, den Gesetzestext gibt es, er lautet schlicht und einfach:
"Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." aus
§ 43
SGB VI
Die Betonung lautet "unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes". Grundvoraussetzung ist immer die Bewertung des Gesundheitszustandes als erstes - wenn da med. Null unter den Bedingungen des allegemeinen Arbeitsmarktes geht, kann der/diejenige 5 Tage die Woche 8 Std. arbeiten gehen, ändert nichts daran, dass weiterhin volle EM besteht. Mehr dazu in den einschlägigen Arbeitsanweisungen DRV.
Die "Gefahren" von mehr-als-eigentlich-möglich hat KSC deutlich beschrieben - die schlafenden Hunde eben. Nur, wenn die med. Voraussetzungen gemessen am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vorliegen, wäre eigentlich eine 'Selbstanzeige' erforderlich, um ggf. Straffreiheit zu erhalten, andernfalls droht die Zellteilung mit einem bekannten Würstchenfrabrikant ;-)
Gruß
w.