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Experten-Antwort

Volle EM-Rente - Arbeitszeit

von Lucy12.03.2014 | 15:54
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente und arbeite 14h/Woche. Die Verteilung sieht wie folgt aus, 4 x 3 h und 1x 2 h. Nach meinem Verständnis müßte ich weiterhin eine volle EM-Rente beziehen, wobei der Verdienst angerechnet wird. Mir liegt noch kein schriftlicher Bescheid vor, aber am Telefon zierte sich mein Sachbearbeiter mir dies (die volle EM-Rente) zuzusagen. Sie meinte evtl. steht eine neue Gesundheitsprüfung an. lg Lucy

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.03.2014 | 16:58

Hallo Lucy,

anhand Ihrer Ausführungen entnehme ich, dass Sie bislang eine befristete Erwerbsminderungsrente erhalten haben und jetzt die Entscheidung zur Weitergewährung ansteht!?

Maßgebend ist nach wie vor, wie das Votum des ärztlichen Dienstes des zuständigen RV-Trägers aussieht.

Sollten Sie aus gesundheitlicher Sicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter drei Stunden am Tag einsatzfähig sein, spielt Ihr Minijob und die Verteilung Ihrer Stunden keine Rolle.

Ich würde an Ihrer Stelle die Bescheiderteilung abwarten und dann in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe vorsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

13 Antworten

Maxam 12.03.2014 | 16:16
Hallo Lucy! Welcher Rententräger ist den für Sie zuständig? Wenn Sie die Suchfunktion betätigen werden Sie sehr viel zu diesem Thema finden! Eine eindeutige Antwort wird Ihnen wohl nur Ihr Rententräger geben allerdings ist es ja gesetzlich erlaubt einen Minijob bei voller EM-Remte auszuführen, wenn man sich eben an die Auflagen hält! Allerdings gibt es zu denken wenn Ihr Sachbeareiter schon bei einer Anfrage wegen Ausführung eines solchen von einer Gesundheitsprüfung spricht.....beziehen Sie eine Arbeitsmarktrente! MfG Max
Maxam 12.03.2014 | 18:05
Herr Experte! Wie bitte die Verteilung der Stunden spielt keine Rolle? Können Sie mir bitte den Gesetzestext zeigen.....wo zweifelsfrei dieses steht! MfG Max
KSCam 12.03.2014 | 18:08
auch Sie Herr Max können die Suchfunktion betätigen, wo Sie viel zum Thema finden (Ihr eigenes Zitat).....
Maxam 12.03.2014 | 18:14
Zitat von KSC anzeigen
Hallo KSC! Diesen Gesetzestext gibt es nicht!!! Es gibt lediglich einen Text in dem steht das immer unter 3h gearbeitet werden darf! Dies wurde erst vor kurzem hier zitiert also wenn der Experte oben etwas anderes schreibt soll er dies bitte belegen....ich lese hier schon sehr lange mit! Außerdem muss man ja wohl davon ausgehen wenn jemand z.b. 2x7 h die Woche arbeitet....und er wird überprüft wird er wohl mit einer Gesundheitsprüfung rechnen müssen! Max
Lucyam 12.03.2014 | 19:52
Hallo, nein, bei mir geht nicht um eine Weitergewährung. Mir wurde die Rente (volle EM) bewilligt, ich habe bewußt die Stundengrenze (14 h/Woche auf 3 Tage verteilt) überschritten, dann eine teilweise EM erhalten. Dann war ich 4 Monate arbeitsunfähig, dies der RV mitgeteilt, Gesundheitsprüfung, es wurde erneut eine volle EM bewilligt. Ich habe mittlerweile wieder die Arbeit aufgenommen und die Verteilung der Arbeitszeit geändert. Bevor ich die Arbeit aufgenommen habe, hatte ich meine Sachbearbeiterin gefragt, ob ich mit der Stundenverteilung 4x3 h und 1x 2 h die voll EM erhalte. Dies hatte sie bejaht. Und nun kann sie sich daran nicht erinnert oder was auch immer in der Kommunikation schief gelaufen ist. Ich finde, man muß es ja für AG und AN noch praktikabel halten, was ist der Unterschied zwischen 2:59 hund 3:00 h. Denn ich bleibe auf jeden Fall unter 15 h/Woche. Mein Rententräger ist die RV Bund. lg Lucy
KSCam 12.03.2014 | 20:34
Es entscheidet der ärztliche Dienst (hat der Experte ja auch geschrieben). Und ob da letztlich auf die Wochenarbeitszeit geschaut wird oder auf "3 Stunden oder 2 Stunden 59", bzw. wie im Einzelfall argumentiert und entschieden, kann eben keiner vorhersehen. Im übrigen wäre trotz eindeutig zu hoher Arbeitszeit auch denkbar, dass die Tätigkeit auf Kosten der Restgesundheit ausgeübt wird und der Anspruch bestehen bleibt. Vor Jahren schrieb ich mal im Forum: der Kunde soll halt schauen, dass er sich nicht durch eine "dämliche Verteilung" der Arbeitszeit dem Verdacht aussetzt, wieder erwerbsfähig zu sein. Diesen Verdacht würde ich persönlich bei der Zeitangabe von Lucy nicht hegen - möglicherweise aber dann, wenn ein EM Rentner an 2 Wochentagen 7 Stunden arbeiten kann. Da liegt die Annahme, er/sie können auch an einem der übrigen 5 Wochentagen noch 1- bis 2 Stunden arbeiten (und somit halbtags) durchaus nahe. Die Gier nach dem Maximum kann sich im Einzelfall somit durchaus zum Eigentor entwickeln. Letzendlich werden diese Fragen jedoch nicht in einem anonymen Forum sondern im Einzelfall bei der DRV geprüft und entschieden.
W*lfgangam 12.03.2014 | 21:37
Hallo Max, den Gesetzestext gibt es, er lautet schlicht und einfach: "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." aus § 43 SGB VI Die Betonung lautet "unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes". Grundvoraussetzung ist immer die Bewertung des Gesundheitszustandes als erstes - wenn da med. Null unter den Bedingungen des allegemeinen Arbeitsmarktes geht, kann der/diejenige 5 Tage die Woche 8 Std. arbeiten gehen, ändert nichts daran, dass weiterhin volle EM besteht. Mehr dazu in den einschlägigen Arbeitsanweisungen DRV. Die "Gefahren" von mehr-als-eigentlich-möglich hat KSC deutlich beschrieben - die schlafenden Hunde eben. Nur, wenn die med. Voraussetzungen gemessen am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vorliegen, wäre eigentlich eine 'Selbstanzeige' erforderlich, um ggf. Straffreiheit zu erhalten, andernfalls droht die Zellteilung mit einem bekannten Würstchenfrabrikant ;-) Gruß w.
Maxam 12.03.2014 | 22:13
Hallo Wolfgang! Danke für Ihre Antwort! Aber die Aussage ist doch etwas schwammig.... Die Betonung lautet "unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes". Grundvoraussetzung ist immer die Bewertung des Gesundheitszustandes als erstes - wenn da med. Null unter den Bedingungen des allegemeinen Arbeitsmarktes geht, kann der/diejenige 5 Tage die Woche 8 Std. arbeiten gehen, ändert nichts daran, dass weiterhin volle EM besteht. Mehr dazu in den einschlägigen Arbeitsanweisungen DRV. Da liegt ja wohl der Hase im Pfeffer......aber ich will Eure Geduld nicht übstrapazieren.... In meinem Bescheid steht eben ......auf Kosten der Gesundhheit........was auch immer das heissen mag! Schönen Abend und der Würstlkönig wird morgen den Grerichtssaal als freier Mann verlassen ----was Ihn das kostet steht auf einem anderen Blatt!
Klarstelleram 13.03.2014 | 15:00
Sie haben Recht: Zitat: "10.03.2014 - 15:36 von Experte/in Experten-Antwort RE: Hinzuverdienst bei Rente wg. voller EM Eine abhänigige Beschäftigung, wenn sie WENIGER als 3 Stunden täglich ausgeübt wird, ist somit für den arbeitsmarktbedingten Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich. Ist das monatliche Entgelt nicht höher als 450 Euro, ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird. Diese Tatsache wird von den Rentenversicherungsträger unterstellt. Darüberhinaus ist nur im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird. Wenn also das "Wochenblatt" ausgetragen wird, ist davon auszugehen, dass diese Tätigkeit nicht täglich ausgeübt wird." Der Teufel steckt im Detail: "Darüberhinaus ist nur im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird." Und was ein Einzelfall ist, entscheidet wohl WER?
GroKoam 13.03.2014 | 21:26
Zitat von Klarsteller anzeigen
Es gibt lediglich einen Text in dem steht das immer unter 3h gearbeitet werden darf! Dies wurde erst vor kurzem hier zitiert also wenn der Experte oben etwas anderes schreibt soll er dies bitte belegen....ich lese hier schon sehr lange mit!
Sie haben Recht: Zitat: "10.03.2014 - 15:36 von Experte/in Experten-Antwort RE: Hinzuverdienst bei Rente wg. voller EM Eine abhänigige Beschäftigung, wenn sie WENIGER als 3 Stunden täglich ausgeübt wird, ist somit für den arbeitsmarktbedingten Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich. Ist das monatliche Entgelt nicht höher als 450 Euro, ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird. Diese Tatsache wird von den Rentenversicherungsträger unterstellt. Darüberhinaus ist nur im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird. Wenn also das "Wochenblatt" ausgetragen wird, ist davon auszugehen, dass diese Tätigkeit nicht täglich ausgeübt wird." Der Teufel steckt im Detail: "Darüberhinaus ist nur im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird." Und was ein Einzelfall ist, entscheidet wohl WER?
Na der Fallmanager wer denn sonst.
Maxam 13.03.2014 | 21:39
Groko! Das war Quark mit Sosse von Ihnen.... MfG Max
GroKos Betreueram 14.03.2014 | 15:08
GroKo ist ja auch ein H.O.N.K. !!
GroKoam 15.03.2014 | 11:12
Groko! Das war Quark mit Sosse von Ihnen.... MfG Max
GroKo ist ja auch ein H.O.N.K. !!
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